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HEV Schweiz - Eine obligatorische Erdbebenversicherung ist nicht notwendig

Zürich (ots)

Mit der "Schweizerischen Erdbeben-Tagung" haben der
Gewerbeverband Basel-Stadt, der Schweizerische Versicherungsverband
und weitere Organisationen am 18. Oktober 2006 dem Erdbeben von 1356
in Basel gedacht. Interessenvertreter und Politiker nahmen die Tagung
zum Anlass, die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung
zu fordern. Danach müssten sich alle Hauseigentümer in der Schweiz
gegen mögliche Erdbebenschäden versichern.
Der HEV Schweiz weist die Forderungen nach einer obligatorischen
Erdbebenversicherung aus folgenden Gründen zurück:
1. Geringes Erdbebenrisiko
Für die meisten Gebiete der Schweiz besteht gemäss der Schweizer
Erdbebengefährdungskarte ein nur geringes Erdbebenrisiko. Statistisch
betrachtet kommen starke Erdbeben den Regionen mit mittlerem Risiko
nur ca. alle 1'000 Jahre vor. Ein flächendeckendes Obligatorium macht
insofern keinen Sinn.
2. Geplante Versicherung könnte Schäden kaum decken
   Die vom Schweizerischen Versicherungsverband geplante Versicherung
bietet eine Kapazität von 10 Milliarden Franken. Gemäss Schätzungen
sowie Aussagen von Bundespräsident Leuenberger würde ein Beben, wie
es sich 1356 in Basel ereignet hat, Schäden in der Höhe von 100
Milliarden Schweizer Franken verursachen. Die geplante Versicherung
könnte somit nur 10% der Schäden decken. Eine noch höhere Deckung
würde unverhältnismässig hohe Prämien und damit eine extreme
Verteuerung der Wohnkosten zur Folge haben. Angesichts dessen hat die
Umweltkommission des Nationalrates Bestrebungen zur Einführung einer
obligatorischen Erdbebenversicherung bereits vor Jahren
zurückgewiesen. Auch der Bundesrat hat bei seinen Legislaturzielen
die obligatorische Erdbebenversicherung als nicht prioritär
eingestuft.
3. Sämtliche Risiken lassen sich nicht versichern
   Die vielen Unwetterkatastrophenfälle der letzten Jahre belegen,
dass in ausserordentlichen Situationen vielmehr gezielte Direkthilfen
und unbürokratische Sofortmassnahmen vor Ort gefragt sind. Zugunsten
betroffener Regionen stehen Bevölkerung und Wirtschaft stets
solidarisch und grosszügig zusammen. Zudem verfügen die Kantone
bereits heute über eine Reserve von 3 Milliarden Franken zur Deckung
allfälliger Erdbebenschäden.
4. Keine Bundeskompetenz
   Um dem Bund die ausschliessliche Kompetenzhoheit einzuräumen,
strebt Bundespräsident  Leuenberger eine Verfassungsänderung an, denn
gemäss Bundesverfassung fällt die Erdbebenvorsorge in den
Zuständigkeitsbereich der Kantone, was angesichts des regional
unterschiedlichen Erdbebenrisikos auch Sinn macht. So schreiben die
am meisten betroffenen Kantone wie BS und VS die Erdbebenvorsorge
bereits in der Baugesetzgebung vor. Der HEV Schweiz plädiert für die
Aufrechterhaltung der bestehenden, sinnvollen Kompetenzregelung.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer; der
Zusammenschluss von 280'000 Personen. Er setzt sich auf allen Ebenen
konsequent für die Förderung und Erhaltung des Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.

Kontakt:

HEV Schweiz

Ansgar Gmür, lic.oec.
Direktor
Tel.: +41 44 254 90 20
Mobile: +41 79 642 28 82

Roman Obrist, lic. iur.
Rechtskonsulent
Tel.: +41 44 254 90 20

E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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