HEV Schweiz - Eine obligatorische Erdbebenversicherung ist nicht notwendig
Zürich (ots)
Mit der "Schweizerischen Erdbeben-Tagung" haben der Gewerbeverband Basel-Stadt, der Schweizerische Versicherungsverband und weitere Organisationen am 18. Oktober 2006 dem Erdbeben von 1356 in Basel gedacht. Interessenvertreter und Politiker nahmen die Tagung zum Anlass, die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung zu fordern. Danach müssten sich alle Hauseigentümer in der Schweiz gegen mögliche Erdbebenschäden versichern.
Der HEV Schweiz weist die Forderungen nach einer obligatorischen Erdbebenversicherung aus folgenden Gründen zurück:
1. Geringes Erdbebenrisiko Für die meisten Gebiete der Schweiz besteht gemäss der Schweizer Erdbebengefährdungskarte ein nur geringes Erdbebenrisiko. Statistisch betrachtet kommen starke Erdbeben den Regionen mit mittlerem Risiko nur ca. alle 1'000 Jahre vor. Ein flächendeckendes Obligatorium macht insofern keinen Sinn.
2. Geplante Versicherung könnte Schäden kaum decken Die vom Schweizerischen Versicherungsverband geplante Versicherung bietet eine Kapazität von 10 Milliarden Franken. Gemäss Schätzungen sowie Aussagen von Bundespräsident Leuenberger würde ein Beben, wie es sich 1356 in Basel ereignet hat, Schäden in der Höhe von 100 Milliarden Schweizer Franken verursachen. Die geplante Versicherung könnte somit nur 10% der Schäden decken. Eine noch höhere Deckung würde unverhältnismässig hohe Prämien und damit eine extreme Verteuerung der Wohnkosten zur Folge haben. Angesichts dessen hat die Umweltkommission des Nationalrates Bestrebungen zur Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung bereits vor Jahren zurückgewiesen. Auch der Bundesrat hat bei seinen Legislaturzielen die obligatorische Erdbebenversicherung als nicht prioritär eingestuft.
3. Sämtliche Risiken lassen sich nicht versichern Die vielen Unwetterkatastrophenfälle der letzten Jahre belegen, dass in ausserordentlichen Situationen vielmehr gezielte Direkthilfen und unbürokratische Sofortmassnahmen vor Ort gefragt sind. Zugunsten betroffener Regionen stehen Bevölkerung und Wirtschaft stets solidarisch und grosszügig zusammen. Zudem verfügen die Kantone bereits heute über eine Reserve von 3 Milliarden Franken zur Deckung allfälliger Erdbebenschäden.
4. Keine Bundeskompetenz Um dem Bund die ausschliessliche Kompetenzhoheit einzuräumen, strebt Bundespräsident Leuenberger eine Verfassungsänderung an, denn gemäss Bundesverfassung fällt die Erdbebenvorsorge in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, was angesichts des regional unterschiedlichen Erdbebenrisikos auch Sinn macht. So schreiben die am meisten betroffenen Kantone wie BS und VS die Erdbebenvorsorge bereits in der Baugesetzgebung vor. Der HEV Schweiz plädiert für die Aufrechterhaltung der bestehenden, sinnvollen Kompetenzregelung.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer; der Zusammenschluss von 280'000 Personen. Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in der Schweiz ein.
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