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HEV Schweiz - Nötige Klarheit für energetische Investitionen geschaffen

Zürich (ots)

Mit der am 11. Juni 2007 vom Parlament endgültig
verabschiedeten Motion "Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer
Massnahmen im Gebäudebereich" wird der Bundesrat beauftragt, die
Verordnung  über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen zu
ergänzen (Art. 14 VMWG). Neu soll explizit festgehalten werden, dass
energetische Verbesserungen als Mehrleistungen gelten, deren Kosten
auf die Mieten überwälzt werden können. Welche Massnahmen als
energetische Verbesserungen gelten, regelt die Motion ebenso.
Mit den Ergänzungen soll in erster Linie mehr Rechtssicherheit und
Rechtsklarheit im Hinblick auf energetische Investitionsentscheide
geschaffen werden, mit dem Ziel, gleichzeitig die Inangriffnahme von
Sanierungen zu fördern. Die bisherige Rechtslage wurde diesem
Anspruch nicht gerecht und hat Investoren und Vermieter aufgrund
vieler Unklarheiten von energetischen Investitionen abgehalten.  Die
konkret genannten Massnahmen sind geeignet, den Energieverbrauch zu
senken und die Emission von Schadstoffen zu vermindern. Beides
entspricht einem öffentlichen Interesse, liegt aber dank tieferer
Heizkosten auch im Interesse der Mieterschaft und rechtfertigt die
Überbindung der damit verbundenen Investitionskosten.
Der HEV Schweiz begrüsst diesen Beschluss des Parlaments sehr. Die
Verordnungsergänzung schafft die längst geforderte Rechtsklarheit im
Bereich der energetischen Investitionen und entspricht einer
Grundsatzposition des Verbandes, wonach gesetzliche Anreize eine
unabdingbare Voraussetzung für die Inangriffnahme von Sanierungen
liefern.
Der Verband erwartet, dass die vom Parlament vorliegende Klärung
nun vom Bundesrat rasch möglichst in der Verordnung umgesetzt wird.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 280'000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.
Kontakte:
HEV Schweiz
Monika Sommer, lic. iur., Vizedirektorin 
Roman Obrist, lic. iur., Rechtskonsulent
Tel.:   +41/44/254'90'20
E-Mail:  info@hev-schweiz.ch

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