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HEV Schweiz: Eigenmietwert abschaffen ist plötzlich aufkommensneutral

Zürich (ots)

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für die
Wohneigentümer abschaffen. Im Gegenzug sollen auch die 
Abzugsmöglichkeiten weitgehend abgeschafft werden. Der HEV Schweiz 
lehnt die Streichung des Unterhaltsabzugs sowie den ungenügenden 
Schuldzinsabzug ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.
Nebst der Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung will der 
Bundesrat die Abzüge massiv einschränken. Abzüge für 
Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch 
Dritte können nicht mehr geltend gemacht werden. Schuldzinsen werden 
nur noch im Umfang von 80% der steuerbaren Vermögenserträge 
zugelassen. Dies hat die ungerechte Folge, dass private Eigentümer 
von Mietliegenschaften nach wie vor die vollen Mietzinseinnahmen 
versteuern müssen, aber nur noch einen Teil ihrer Hypothekarzinse 
abziehen können.
Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative 
"Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht. Der Bundesrat lehnt die 
Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag 
gegenüber. Aufgrund der Vernehmlassung wurde der Gegenvorschlag 
leicht geändert, indem auf die verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer
teilweise verzichtet wird. Anders als in der Botschaft zur 
Vernehmlassung bezeichnet der Bundesrat diese Mehreinnahmen nun als 
"schwarze Null". Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, 
einer Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der
Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der
statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen 
Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Die neue Regelung würde 
allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. Franken führen. Trotz 
dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum ist die 
Wohneigentumsquote in der Schweiz im internationalen Vergleich nach 
wie vor sehr tief. Der im Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel 
(Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer 
Umverteilung zulasten der jungen Wohneigentümern führen. Neuerwerber 
sind auf Hypothekarkredite angewiesen. Die vom Bundesrat 
vorgeschlagene massive Beschränkung des Schuldzinsabzuges hätte 
namentlich für Wohneigentümer mit hohen Hypotheken gravierende 
Mehrbelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz 
inakzeptabel.
Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat 
vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den
Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und 
kommen auch der Öffentlichkeit zugute. Es rechtfertigt sich daher, 
Unterhaltsabzüge auch beim Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung in 
einem beschränkten Umfang zum Abzug zuzulassen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative "Sicheres Wohnen im
Alter" fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene
Lösung. Die HEV-Initiative fordert keine generelle Abkehr vom 
geltenden System. Die geltende fiskalische Belastung der 
Wohneigentümer mit einem fiktiven Einkommen 
(Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt jedoch das schuldenfreie 
Wohneigentum als Altersvorsorge, weil schuldenfreie Eigentümer 
steuerlich bestraft werden. Die Wohneigentümer werden durch 
zahlreiche Steuern und Gebühren stark belastet. So zahlen sie hohe 
Vermögenssteuern, versteuern den Eigenmietwert, zahlen 
Handänderungs-, Grundstückgewinn- und teils zusätzlich noch 
Liegenschaftssteuern. Zudem fallen hohe Gebühren und Abgaben an.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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