BKW FMB Energie AG
Entscheid Bundesverwaltungsgericht
Bern (ots)
Die BKW FMB Energie AG (BKW) nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen die von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) verfügte Reduktion der jährlichen Verzinsung im Verteilnetz abgewiesen hat. Die BKW analysiert das Urteil und wird entscheiden, ob sie beim Bundesgericht gegen das Urteil rekurrieren wird.
Mit der Verfügung vom 16. April 2009 hatte die ElCom die Verwendung des ordentlichen Zinssatzes (gegenwärtig 4.25%) gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) abgelehnt und einen um 1% tieferen Zinssatz festgelegt. Es handelt sich dabei um die Verzinsung der Kapitalkosten für Anlagen des Verteilnetzes, die vor dem Jahr 2004 in Betrieb genommen wurden. Vorgängig hatte die BKW, gestützt auf die Bestimmungen der StromVV, den ordentlichen Zinssatz beantragt. Die von der ElCom verfügte und vom Bundesverwaltungsgericht nun sanktionierte Senkung des Zinssatzes bedeutet im Bereich des Verteilnetzes jährliche Einbussen von rund 10 Mio. CHF.
Die Kürzung der Erträge durch die Reduktion des Zinssatzes führt dazu, dass Mittel für die Finanzierung von Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen im Netzbereich fehlen werden.
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