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Bundesgesetz über die Landessprachen

Bern (ots)

Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des
Innern ermächtigt, die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen
den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG) durchzuführen, der von
der Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone
vorgeschlagen wurde. Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz zwei
Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der
Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen
Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der
Mehrsprachigkeit der Individuen in den Landessprachen mit
verständigungspolitischer Zielsetzung.
Mit den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der
schweizerischen Sprachenpolitik sowie durch zahlreiche
parlamentarische Vorstösse wurde der sprachpolitische Auftrag an Bund
und Kantone neu definiert. Sowohl Art. 70 der Bundesverfassung wie
auch die erwähnten parlamentarischen Vorstösse verlangen ein
grösseres sprachpolitisches Engagement von Bund und Kantonen.
Der Gesetzesvorentwurf ist das Ergebnis einer breiten,
sorgfältigen Arbeit mit Berücksichtigung des gesamten
sprachpolitischen Auftrags und unter Einbezug möglichst aller
Beteiligten. Die Vorbereitung erfolgte insbesondere durch Kooperation
des Bundes mit den Kantonen und ihren Institutionen. Als Resultat
legt die Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone,
die von alt Ständerat Andreas Iten geleitet wurde, ein umfassendes
Massnahmenpaket zur Stellungnahme vor. Im Vordergrund stehen
verschiedene Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz in den
Landessprachen, die Förderung des Austauschs von Lernenden und
Lehrenden auf allen Bildungsstufen, die Schaffung eines
Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit und die Unterstützung von
verständigungspolitischen Massnahmen Dritter. Die
Förderungsmassnahmen zugunsten des Rätoromanischen und des
Italienischen in den Kantonen Graubünden und Tessin sowie die
Unterstützung der mehrsprachigen Kantone durch den Bund werden auch
ins neue Sprachengesetz integriert.
Die Vernehmlassung wird bei den Kantonen, der Schweizerischen
Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren, der ch Stiftung, den
politischen Parteien, den Organisationen und Institutionen sowie
weiteren interessierten Kreisen durchgeführt. Sie dauert bis zum 31.
Januar 2002. Ein Gesetzentwurf wird erst in einer späteren Phase
unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse vorgelegt.

Kontakt:

Marimée Montalbetti
Chefin der Sektion Kultur und
Gesellschaft im Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 324 98 23

Constantin Pitsch
Dienst für Sprach- und
Kulturgemeinschaften im Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 322 92 87

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Beilagen:
-Gesetzesentwurf
-Erläuterungen

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