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Neues Filmgesetz in Kraft gesetzt

Bern (ots)

Liberalisierung und modernere Förderungsinstrumente
Der Bundesrat hat auf den 1. August 2002 das neue
Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (FiG) vom 14.
Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Damit entfallen die bisher
bestehenden filmrechtlichen Bewilligungspflichten für den
Kinofilmverleih und die Errichtung und Umwandlung von Kinosälen.
Verleih und Kino haben sich nur noch registrieren zu lassen und sind
zur Angabe der Daten verpflichtet, die es dem Bund ermöglichen, eine
transparente Statistik der in der Schweiz gezeigten Filme zu führen.
Mit der Kinofilmstatistik können die Wirkungen der Filmkulturpolitik
besser evaluiert werden.
Mit dem neuen Filmgesetz übernimmt der Bund die erfolgsabhängige
Filmförderung von Schweizer Filmen und Koproduktionen. Die
erfolgsabhängige Filmförderung war vor der Übernahme durch den Bund
in einem fünfjährigen gemeinsamen Versuch mit der Kulturstiftung
Suissimage und der SRG SSR idée suisse erprobt worden. Filmerfolge
wie dieses Jahr «Ernstfall in Havanna» von Sabine Boss werden mit
Gutschriften für Regie, Produktion, Verleih und Kino belohnt.
Die Filmförderung, bei de Förderungsgesuche durch Fachkommissionen
begutachtet werden, wird künftig regelmässig auf ihre Wirksamkeit
überprüft. Das Gesetz schreibt vor, dass Förderungskonzepte auf eine
Dauer von drei bis fünf Jahren erlassen und evaluiert werden. Das
Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität des Filmangebots über die
Angebotsvielfalt zu fördern. Verleihfirmen und Kinos sind gesetzlich
verpflichtet, die Angebotsvielfalt zu beachten, und sie haben sich
bereit erklärt, dafür Massnahmen in eigener Verantwortung zu treffen.
Zu diesen Massnahmen gehören eine Branchenvereinbarung, die der
Dachverband für Verleih und Kino, PROCINEMA, erarbeitet hat. Das
Bundesamt für Kultur strebt eine enge Zusammenarbeit mit PROCINEMA
und dem Ombudsmann der Branchenvereinbarung, Willy Wachtl, an.
Mit dem neuen Filmgesetz ist die Eidgenössische Filmkommission
(EFK) neu eingesetzt und von 25 auf 18 Mitglieder verkleinert worden.
Sie wird wie bisher von alt Ständerat Andreas Iten geleitet. Die
Filmkommission hat beratende Aufgaben in der Umsetzung des
Filmgesetzes und ist aus Fachleuten der Filmkultur und Filmwirtschaft
zusammengesetzt.
Das neue Filmgesetz bietet dem Bund ein modernes Instrumentarium
für die Filmkulturpolitik, mit dem die Schweiz Chancen hat, ihre
Rolle als Land der Angebotsvielfalt im Kino beizubehalten und zu
entwickeln. Das Filmgesetz bringt auch das nötige Instrumentarium, um
dem Schweizer Film bessere Erfolgschancen zu verschaffen.

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