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BAK Bundesamt für Kultur

Kulturfonds

Bern (ots)

Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds hat künstlerischen 
und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und 
Förderung schweizerischer, professioneller bildender KünstlerInnen, 
SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger 
Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von 
Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. 
Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. 
Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der 
Vergabe der Beiträge die ökonomi-sche Situation der Gesuchstellenden 
berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene 
Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen 
Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunst- 
schaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es 
können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbil-dung oder Beiträge an 
Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des 
Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Das Anmeldeformular für einen Beitrag des Kulturfonds kann jeweils 
ab Juli schriftlich oder via E-Mail (swissart@bak.admin.ch) beim 
Kulturfonds, c/o Bundesamt für Kultur, Dienst Kunst, Hallwylstrasse 
15, 3003 Bern angefordert oder direkt vom Internet heruntergeladen 
werden (www.bak.admin.ch).
Einsendeschluss: 15. Oktober 2005
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Auskünfte:
Bundesamt für Kultur
Sektion Kunst und Design
Kulturfonds
T +41 31 322 92 83
F +41 31 322 78 34
E E-Mail

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