BFM: Dritter Bericht Monitoring Nichteintretensentscheide
(ots)Bern-Wabern, 18.04.2005. In den neun Monaten vom 1. April bis zum 31. Dezember 2004 haben in der Schweiz insgesamt 3804 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbe-reichs ausgeschlossen. Von ihnen haben im vierten Quartal 649 Personen (17%) in den Kantonen um Nothilfe ersucht und erhalten. Dies geht aus dem dritten Monito- ringbericht des Bundesamtes für Migration hervor.
Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintre-tensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des vierten Quartals, also Oktober bis Dezember 2004.
Ergebnisse Von Oktober bis Dezember 2004 sind 831 Nichteintretensentscheide rechtskräftig ge-worden. Es gibt somit 3804 Personen mit seit April rechtskräftig gewordenem Nichtein-tretensentscheid.
Die Kosten der Kantone für Nothilfeleistungen (inklusive Gesundheitskosten) von April bis Dezember 2004 (1,73 Mio. Franken) sind durch die ausgerichteten Bundespauscha-len (2,33 Mio. Franken) gedeckt. Dies obwohl im vierten Quartal die Kantone mit 698'000 Franken mehr aufwendeten, als sie vom Bund pauschal erhielten (529'000 Franken). Zum Defizit im vierten Quartal trug massgeblich der Kanton Zürich bei, wo 43 Prozent aller Nothilfeleistungen ausgerichtet wurden.
Die Kantone richteten im vierten Quartal 2004 für 649 Personen oder 17 Prozent aller Personen mit rechtskräftigem NEE Nothilfe aus (Vorquartale 15%, bezw. 16%).
Mehrere Kantone stellten zusätzlich Nothilfestrukturen zur Verfügung, welche Betriebs-kosten von 923'000 Franken verursachten. Diese Strukturkosten werden vom Bund nicht abgegolten, da es nicht das Ziel des Bundes ist, durch Sonderstrukturen den Aufenthalt von Personen, welche die Schweiz verlassen müssten, zu verlängern.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz 360 Personen mit NEE sind im vierten Quartal insgesamt 553 Mal durch die Polizei an-gehalten worden. Über die Hälfte (57%) dieser Anhaltungen sind auf irregulären Aufent-halt zurückzuführen. Gut sechs Prozent (Vorquartal 5%) der 3804 Personen mit seit April rechtskräftigem NEE wurden aufgrund von Betäubungsmittel- oder Vermögensdelikten angehalten. Der Sozialhilfestopp trägt damit auch weiterhin nicht zu einer Verschärfung der Sicherheitssituation bei.
Von den 1788 Personen, die von April bis Juni einen Nichteintretensentscheid erhielten, wurden im vierten Quartal nur noch 20 Prozent als Nothilfebezüger oder polizeilich er-fasst. Dies lässt darauf schliessen, dass der Sozialhilfestopp die erhoffte Wirkung zeigt und die betroffenen Personen zumindest nach mehreren Monaten nicht mehr um Nothilfe ersuchen oder von der Polizei aufgegriffen werden.
Der vollständige dritte Monitoring-Bericht sowie das Rechtsgutachten über die Anforde-rungen der Kinderrechtskonvention an die Nothilfe sind im Internet unter www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte: Mario Tuor, Information & Kommunikation BFM, 031 / 324 31 50 Dominique Boillat, Information & Kommunication BFM, 031 / 325 98 80