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"Effizienz-Vorlage" tritt am 1. Januar 02 in Kraft

Bern (ots)

Bund erhält neue Verfahrenskompetenzen zur Bekämpfung der
Schwerstkriminalität
Der Bund erhält am 1. Januar 2002 neue
Verfahrenskompetenzen für Delikte in den Bereichen
grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (OK), Geldwäscherei,
Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am Freitag
beschlossen, die im Dezember 1999 vom Parlament verabschiedeten
"Massnahmen zur Verbesserungen der Effizienz und der
Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung" am 1. Januar 2002
vollumfänglich in Kraft zu setzen. Gleichzeitig in Kraft treten
Anpassungen der Bundesstrafrechtspflege im Hinblick auf die
Strafverfolgung wegen Völkermordes.
Die in der sogenannten "Effizienz-Vorlage" zusammengefassten
Aenderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des
Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) sehen vor,
dass für komplexe interkantonale und internationale Ermittlungen im
Kampf gegen OK, Geldwäscherei und Korruption nicht mehr die Kantone
zuständig sind, sondern der Bund. Die Verfahrensführung durch den
Bund ist in diesen drei Deliktsbereichen gemäss dem Willen des
Parlaments zwingend vorgesehen. Im Bereich der internationalen bzw.
interkantonalen Wirtschaftskriminalität soll der Bund hingegen die
Kantone in Zukunft massgeblich entlasten, indem er Verfahren
selbständig eröffnet oder auf Ersuchen der Kantone solche übernimmt.
Damit die Verfahren neu auf Bundesebene geführt werden können, wenn
die Effizienz-Vorlage am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, sind die
Strafverfolgungsbehörden und die Polizei des Bundes
(Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei) im Lauf des letzten
halben Jahres ausgebaut worden. Dieser Auf- und Ausbau, an dem auch
das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt beteiligt ist, wird in den
nächsten Jahren etappenweise und in rollender Planung weitergeführt.
Mit der "Effizienz-Vorlage" wird die Bundesanwaltschaft neu der
fachlichen Aufsicht der Anklagekammer des Bundesgerichts unterstellt,
während die administrative Aufsicht beim Bundesrat bleibt. Ausgebaut
werden weiter die Verteidigungsrechte im gerichtspolizeilichen
Ermittlungsverfahren. Es wird ein generelles Beschwerderecht gegen
jede Amtshandlung oder jedes Säumnis des Bundesanwalts bei der
Anklagekammer des Bundesgerichts eingeführt.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft
Tel. +41 31 324 324 0
[ 006 ]

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