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Bundesanwalt Roschacher nahm in Slowenien ander Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte teil

Bern (ots)

Bundesanwalt Valentin Roschacher hat vom 12. - 14.
Mai 2002 an der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte in
Ljubljana/Slowenien teilgenommen und ist heute in die Schweiz
zurückgekehrt. An der vom Europarat in Zusammenarbeit mit der
slowenischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Konferenz ging
es um  Fragen der internationalen Zusammenarbeit und
Rechtsstaatlichkeit sowie um Rolle und Ethik der Staatsanwälte
innerhalb der Justiz.
An der Arbeitstagung befassten sich die Teilnehmenden aus über 40
Mitglieds- und der Kandidatenländern des Europarats mit verschiedenen
aktuellen Themenkreisen der europäischen Strafverfolgung, basierend
auf den vor zwei Jahren erarbeiteten Empfehlungen des Europarats zur
Rolle der Staatsanwaltschaften innerhalb der Strafjustiz. Neben der
Frage nach dem Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten
sowie der individuellen Ethik und Verantwortung der Staatsanwälte in
der Kriminalitätsbekämpfung lag ein Themenschwerpunkt der Konferenz
in der internationalen Zusammenarbeit zur Strafverfolgung unter dem
Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität (OK). An verschiedenen Plenar- und
Gruppensitzungen ging es im weiteren darum, die Umsetzung der
Europaratsempfehlungen in den einzelnen Ländern zu evaluieren und ein
Leitbild zur Rolle der europäischen Staatsanwälte im justiziellen
Umfeld zu diskutieren. Grundsätzliches Ziel der zum dritten Mal in
diesem Rahmen durchgeführten Konferenz war es schliesslich, die
europäische Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften zu
verstärken, wozu wiederum auch die informellen Kontakte und
persönlichen Begegnungen und Gespräche am Rande der Konferenz
beitrugen.
Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit
Bundesanwalt Roschacher hatte anlässlich der Konferenz
Gelegenheit, seine Amtskollegen aus den andern europäischen Ländern
über die neuen Kompetenzen der Bundesanwaltschaft in der Bekämpfung
der internationalen Schwerstkriminalität ins Bild zu setzen. Er
konnte dabei unter anderem darauf hinweisen, dass in der Schweiz in
grenzüberschreitenden Verfahren der Organisierten Kriminalität, der
Geldwäscherei und der Korruption auf Ebene des Bundes seit dem 1.
Januar 2002 eine einzige Strafverfolgungsbehörde zuständig ist, was
die in diesen Deliktsbereichen notwendige internationale
Zusammenarbeit zukünftig deutlich erleichtern wird. Am Rande der
Konferenz erörterte der Bundesanwalt im weiteren namentlich mit den
Vertretern von Luxemburg und Liechtenstein verschiedene Fragen der
Geldwäschereibekämpfung unter Berücksichtigung der verstärkten
internationalen Anstrengungen gegen direkte und indirekte
Terrorismusfinanzierung. Weiter vertieft werden konnten schliesslich
die Kontakte mit den Vertretern von Italien, Rumänien und Bulgarien.
Mit den Strafverfolgungsbehörden dieser Länder hatte die
Bundesanwaltschaft im Lauf des letzten Jahres Memoranden zur
Zusammenarbeit in der Strafverfolgung erarbeitet und unterzeichnet.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef BA
Tel. +41/31/324'32'40

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