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Botschafterfall Luxemburg - BA ermittelt auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung

Bern (ots)

In den von der Bundesanwaltschaft (BA) in enger
Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) geführten
Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg stationierten Schweizer
Botschafter konnten die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der
Geldwäscherei im Rahmen privater Finanztransaktionen bislang nicht
entkräftet werden. Gegen den Beschuldigen wird mittlerweile auch
wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt; er befindet sich
weiterhin in Untersuchungshaft.
Am 8. Juli 2002 wurde der Schweizer Botschafter in Luxemburg wegen
des Verdachts der Geldwäscherei in Bern einvernommen und in
Untersuchungshaft gesetzt. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt das
aufgrund des Geldwäschereiverdachts nach Artikel 305bis StGB gegen
ihn eröffnete Ermittlungsverfahren mittlerweile auch wegen des
Verdachts der Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB. Der Verdacht
der Geldwäscherei wird vom Beschuldigten bestritten. Allerdings hat
er eingeräumt, in Zusammenhang mit den privaten Transaktionen von
Geldern ungeklärter Herkunft bei einer Luxemburger Bank fingierte
Herkunftsbelege für mehrere Bareinzahlungen in erheblicher Höhe
eingereicht zu haben. Er befindet sich weiterhin in
Untersuchungshaft.
Gemäss vorläufigem Stand der Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden
hat der Botschafter im zweiten Halbjahr 2001 bei einer Luxemburger
Bank mehrmals in verschiedenen Währungen grössere Bareinzahlungen in
der Höhe von gesamthaft rund 750'000 US-Dollar vorgenommen. Das Geld
war ihm nach seinen Angaben zuvor von einer ihm privat bekannten
dritten Person übergeben worden. Nachdem die Bank im Rahmen ihrer
Sorgfaltspflicht Auskunft zur Herkunft des Geldes verlangte, reichte
er der Bank fingierte Belege ein, mit welchen er private
Warenverkäufe an Bekannte vortäuschte. Dabei fälschte er die
Unterschrift eines angeblichen Käufers. Diesen Sachverhalt hat der
Beschuldigte in den Ermittlungen gestanden. Der Verdacht der
Geldwäscherei wird von ihm hingegen bestritten. Die
verfahrensbegründenden Verdachtsmomente bleiben indessen weiterhin
bestehen. Die Anstrengungen der Ermittlungsbehörden richten sich nach
wie vor darauf, die Herkunft der erwähnten Gelder zu klären.
In dem von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der
Bundeskriminalpolizei geführten gerichtspolizeilichen
Ermittlungsverfahren gilt nach wie vor ausschliesslich der
Botschafters als angeschuldigt. Es bestehen weiterhin keine
Erkenntnisse, wonach sich die mutmasslichen Verfehlungen ausserhalb
seines privaten Handlungskreises abspielten. Seine Stellung als
Botschafter spielte dabei nach vorläufiger Einschätzung der
Ermittlungsbehörden keine Rolle. Im Verlauf der Ermittlungen wurden
weitere Personen als Auskunftspersonen befragt. Auf Veranlassung der
Bundesanwaltschaft führte die Bundeskriminalpolizei Ende letzter
Woche Hausdurchsuchungen im Schweizer Domizil des Botschafters sowie
in verschiedenen diplomatischen Räumlichkeiten der Schweiz in
Luxemburg durch. Eine Anzahl von Dokumenten wurde beschlagnahmt.
Mehrere Konten wurden blockiert.
Ueber die einzelnen Ermittlungshandlungen ist mit Rücksicht auf
das laufende Verfahren weiterhin keine Auskunft möglich.
Spekulationen über die Dimensionen des Falls werden von der
Bundesanwaltschaft nicht kommentiert. Nach wie vor gilt auch in
diesem Fall die Unschuldsvermutung.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef BA
Tel. +41/31/324'32'40

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