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BA: Bundesanwalt unterzeichnet "Working Arrangement" zur gemeinsamen Arbeit mit den US-Strafverfolgungsbehörden - und Polizeibehörden. Sperrfrist: Mittwoch, 4.9.2002, 22.00 h MEZ

Bern (ots)

Sperrfrist: Mittwoch, 4.9.2002, 22.00 h MEZ
(Stand 4.9.2002 14.00 h MEZ)
Bern/Washington, 4. September 2002. Bundesanwalt Valentin 
Roschacher 
hat am Mittwoch in Washington mit US-Attorney General John Ashcroft 
sowie mit Deputy Secretary Ken Dam des US-Department of the Treasury 
ein sogenanntes "Operative Working Arrangement" unterzeichnet. Mit 
dieser Vereinbarung auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden und der 
Polizei soll die konkrete Zusammenarbeit der "Task Forces" 
erleichtert werden, die in beiden Ländern mit den strafrechtlichen 
Ermittlungen zu den Anschlägen des 11. September 2001 befasst sind.
Am 15. September 2001 eröffnete die Bundesanwaltschaft ihr 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren, um mögliche Verbindungen 
aus der Schweiz zu den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA 
abzuklären. Zur Koordination des Informationsaustauschs und der 
Ermittlungen wurde im Bundesamt für Polizei die "Task Force Terror 
USA" gegründet, welche unter der Verfahrensleitung der 
Bundesanwaltschaft die nach wie vor laufenden Ermittlungsverfahren 
durchführt. Auf Seite der USA bestehen entsprechende Task Forces auf 
Ebene der Polizei und der Strafverfolgung beim Department of 
Treasury und beim Department of Justice. Auf Initiative des 
Bundesanwalts, welche von den amerikanischen Partnerbehörden sehr 
positiv aufgenommen wurde, soll mit dem "Operative Working 
Arrangement" die bereits stattfindende Zusammenarbeit auf Ebene der 
Polizei und der Strafverfolgungsbehörden beider Länder weiter 
vertieft und beschleunigt werden. Es handelt sich bei diesem 
"Operative Working Arrangement" um eine Vereinbarung zu 
organisatorischen und technischen Fragen auf Ebene der konkreten 
Ermittlungsarbeit. Ermöglicht wird damit ein verstärkter 
Schulterschluss auf operativer Ebene, indem Informationen aus dem 
Ermittlungsbereich auf dem Weg der polizeilichen Zusammenarbeit und 
der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen beschleunigt 
ausgetauscht werden können, unter strikter Beachtung der in den 
jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen. Das 
"Arrangement" umschreibt im weiteren die Rahmenbedingungen zum 
möglichen Austausch von Task-Force-Mitarbeitenden zur Teilnahme an 
der Arbeit der entsprechenden Task Force im andern Land, dies zum 
gegenseitigen Nutzen der in der Schweiz und in den USA laufenden 
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung zu den 
Anschlägen des 11. September 2001. Die inhaltliche und zeitliche 
Geltung des "Arrangements" beschränkt sich auf diese Ermittlungen.
Der Bundesrat hat das "Operative Working Arrangement" am Mittwoch 
vergangener Woche genehmigt. Bundesanwalt Valentin Roschacher hat 
das "Arrangement" nun in Washington für die Schweiz unterzeichnet, 
gemeinsam mit US-Attorney General John Ashcroft sowie Deputy 
Secretary Ken Dam vom US-Department of the Treasury.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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