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BA: Bundesanwaltschaft stellt ihr Ermittlungsverfahren im Mordfall Arnold ein

Bern (ots)

Bern, 10. September 2002. Die Bundesanwaltschaft hat
das in Zusammenhang mit der Ermordung des Schweizer Bürgers Walter 
Arnold in Madagaskar seit Januar 1997 gegen Unbekannt geführte 
gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt.
Am 17. Juli 1996 wurde der Schweizer Projektleiter der Direktion für 
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Walter Arnold, im Zentrum der 
madagassischen Hauptstadt Antananarivo tot aufgefunden. Die 
örtlichen Behörden eröffneten ein Verfahren wegen Mordes und am 24. 
Januar 1997 leitete auch die Schweizerische Bundesanwaltschaft ein 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren ein. Die in der Schweiz 
durchgeführten Ermittlungen, unterstützt durch zwei 
Rechtshilfegesuche an die madagassischen Behörden sowie mehrere 
Reisen von Vertretern der damaligen Bundespolizei nach Madagaskar im 
Rahmen der internationalen Rechtshilfe ermöglichten eine annähernde 
zeitliche Rekonstruktion der Ereignisse. Aufgrund der lokalen 
Gegebenheiten gestalteten sich die weiteren Ermittlungen indessen 
äusserst anspruchsvoll und schwierig und führten nicht zur 
Identifikation der Täterschaft. Es gelang auch nicht, die möglichen 
Gründe der Tat aufzuklären. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb das 
gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren Anfangs September 2002 
eingestellt. Dieses kann aufgrund neuer Hinweise allenfalls wieder 
eröffnet werden.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, stv. Mediensprecherin BA, Tel. 031 / 324 324 0

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