BA: Verdacht erhärtet: Bundesanwaltschaft beantragt eidgenössische
Voruntersuchung in einem Fall internationaler Schwerstkriminalität
Hausdurchsuchungen Genf, Verhaftung von zwei Personen
Bern, 17. Dezember 2002. Die Bundesanwaltschaft hat ein von ihr
aufgrund des Verdachts der Geldwäscherei und des Drogenhandels sowie
der Organisierten Kriminalität geführtes und international
koordiniertes Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Akten dem
Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur eidgenössischen
Voruntersuchung weitergegeben. Zwei Personen befinden sich in diesem
Zusammenhang in Spanien und Frankreich in in Haft.
Die Bundesanwaltschaft führt seit August 2001 zusammen mit der
Bundeskriminalpolizei ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und des
Drogenhandels (Art. 19, Ziffer 2 BetMG). Im Zentrum des Verfahrens
stehen die mutmasslich illegalen Aktivitäten eines seit Mitte der
Neunziger Jahre als Geschäftsmann in der Schweiz tätigen spanischen
Staatsangehörigen mit Domizil in Genf. Dieser steht unter dem
dringenden Verdacht, massgeblich an einer internationalen, zwischen
Südamerika, dem Nahen Osten und Europa im Drogenschmuggel und
handel agierenden kriminellen Organisation beteiligt zu sein und für
diese in der Schweiz und von der Schweiz aus Geldwäscherei in
mehrstelliger Millionenhöhe betrieben zu haben. Das Verfahren gegen
ihn wurde deshalb aufgrund der in den Ermittlungen gewonnenen
Erkenntnissen am 21. Oktober 2002 auf den Verdacht der Beteiligung
an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) ausgedehnt. Mit
unter Verdacht des Drogenhandels und der Drogenfinanzierung stehen
in diesem Verfahren ein saudiarabischer und ein algerischer
Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz sowie allfällige
weitere Mitbeteiligte.
Im Rahmen der von der Bundesanwaltschaft geleiteten und mit den
Strafverfolgungsbehörden Frankreichs und Spaniens koordinierten
Ermittlungen haben haben Bundesanwaltschaft und
Bundeskriminalpolizei in enger Zusammenarbeit mit den Genfer
Polizeibehörden am Mittwoch letzter Woche in mehreren Firmen und in
drei Privatdomizilien in Genf Hausdurchsuchungen vorgenommen und
zahlreiche Dokumente beschlagnahmt. An der zeitlich konzertierten
Aktion standen rund dreissig Vertreter der Strafverfolgung und der
Polizei des Bundes im Einsatz. Der spanische Geschäftsmann wurde am
selben Tag auf Haftbefehl der Bundesanwaltschaft in Spanien
verhaftet; die Schweizer Behörden werden die spanische Justiz
umgehend um seine Auslieferung ersuchen. Ebenfalls seit Mittwoch
befindet sich im Rahmen dieses Verdachtskomplexes eine zweite Person
in Frankreich in Haft. Diese soll auf dem Rechtshilfeweg für das in
der Schweiz geführte Verfahren befragt werden.
Die Bemühungen der Bundesanwaltschaft zur verstärkten
internationalen Zusammenarbeit der Justiz- und
Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Schwerstkriminalität haben in diesem Verfahren deutliche Erfolge
gezeitigt. Neben den französischen und spanischen Behörden sind
Justiz- und Strafverfolgungsbehörden weiterer Länder an den
internationalen Ermittlungen beteiligt. So sind zur Zeit zwei
Rechtshilfegesuche an die in diesem Verdachtskomplex ebenfalls
ermittelnden US-Strafverfolgungsbehörden hängig; in einem dritten
Gesuch haben die US-Behörde bereits Rechtshilfe gewährt. Auch die
Liechtensteiner Behörden haben in diesem Zusammenhang einem
Rechtshilfegesuch entsprochen.
Nachdem sich der verfahrensbegründende Verdachtskomplex im Lauf der
aufwändigen und intensiven Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
erhärten liess, hat diese das gerichtspolizeiliche
Ermittlungsverfahren gemäss Art. 100 ff. BStP abgeschlossen und die
Akten gestern Montag dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur
Eröffnung der Eidgenössischen Voruntersuchung übergeben. Da im
untersuchten Verdachtskomplex weiterhin erhöhte Kollusionsgefahr
durch allfällige weitere Mitbeteiligte besteht, muss vorderhand von
weiteren Auskünften zum Verfahren abgesehen werden.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0
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