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BA: "Grünes Licht" für Dezentralisierung der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes in Romandie, Tessin und Grossraum Zürich

Bern (ots)

Zentraler Standort Bern-Zollikofen zeitlich verzögert
Bern, 3. April 2003. Die aufgrund neuer Verfahrenskompetenzen in den 
Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Organisierten 
Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und 
Wirtschaftskriminalität im Ausbau begriffenen Strafverfolgungs- und 
Polizeibehörden des Bundes beginnen mit dem Aufbau dezentraler 
Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Grossraum Zürich. 
Aufgrund der eingeschränkten Finanzlage des Bundes verzögert sich 
der Bau und für 2007 vorgesehene Bezug eines gemeinsamen zentralen 
Gebäudes für die Strafverfolgungsorgane des Bundes in Zollikofen.
Das im Jahr 2000 vorgelegte Konzept zur Umsetzung der neuen 
Verfahrenskompetenzen für Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des 
Bundes in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden 
Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und 
Wirtschaftskriminalität sah von Anfang an vor, für 
Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und Eidgenössischem 
Untersuchungsrichteramt nebst dem zentralen Standort in Bern 
Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Grossraum Zürich zu 
errichten.
Nach Inkrafttreten der neuen Ermittlungs- und Anklagekompetenzen am 
1.1.2002 wurden die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes 
an verschiedenen provisorischen Standorten in und um Bern 
untergebracht. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau hat die 
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, 
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Ende März der Planung und Umsetzung 
von drei regionalen Zweigstellen zugestimmt. Sofern geeignete 
Lokalitäten termingerecht gefunden und bereitgestellt werden können, 
sollen im Frühling 2004 die ersten beiden Zweigstellen in der 
Romandie sowie im Tessin und im Sommer 2004 die dritte Zweigstelle 
im Grossraum Zürich in Betrieb genommen werden. Die genauen 
Standorte der Zweigstellen werden in nächster Zeit gemeinsam mit den 
beteiligten kantonalen Behörden besprochen und ausgewählt. Damit 
soll dem auch von den Kantonen getragenen Wunsch der verstärkten 
Strafverfolgung vor Ort Rechnung getragen werden. Zudem ermöglicht 
die Einrichtung regionaler Zweigstellen eine noch engere 
Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsorganen des Bundes und 
der Kantone und erlaubt eine verbesserte regional ausgewogene 
Rekrutierung neuer Mitarbeitender. Je nach Entwicklung des in 
rollender Planung unternommenen weiteren Auf- und Ausbaus der 
Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes bleibt die 
Errichtung weiterer Zweigstellen vorbehalten.
Weiter hat das Bundesamt für Bauten und Logistik als Folge der 
eingeschränkten Finanzlage des Bundes den Wettbewerb für ein neues 
Strafverfolgungszentrum des Bundes mit der Unterbringung von 
Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidg. 
Untersuchungsrichteramt unter einem Dach in Bern-Zollikofen 
abbrechen müssen. Dies bedeutet eine zeitliche Verlängerung der 
jetzigen Unterbringung der genannten Behörden in mehreren 
Provisorien in und um Bern und die mit zusätzlichem Aufwand 
verbundene Konsolidierung und den teilweisen Ausbau dieser 
Provisorien. Die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes 
halten jedoch aus Gründen der Synergie und der Effizienz und gerade 
im Hinblick auf die Errichtung regionaler Zweigstellen weiterhin an 
der Absicht zur Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums in Bern fest.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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