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BA: Ermittlungsverfahren von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in der Sahara

Bern (ots)

Bern, 20. August 2003. Die Bundesanwaltschaft hat
bereits am 12. April 2003 in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in 
Algerien (Sahara) aufgrund des Verschwindens von vier Schweizer 
Staatsbürgern ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren 
eröffnet und dieses seither in enger Zusammenarbeit mit der 
Bundeskriminalpolizei und ausländischen Strafverfolgungsbehörden 
durchgeführt.
Am 20. Februar 2003 verliess eine Touristengruppe, bestehend aus 
vier Staatsangehörigen die algerische Ortschaft Illizi Richtung 
Westen und blieb anschliessend spur- und nachrichtenlos 
verschwunden. Basierend auf dem begründeten Verdacht, dass die vier 
Schweizer Staatsangehörigen zusammen mit anderen westlichen 
Touristen in der Sahara entführt und gegen ihren Willen festgehalten 
wurden, eröffnete die Schweizerische Bundesanwaltschaft am 12. April 
2003 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte 
Täterschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. 
Unterstützung einer kriminellen Organisation (Artikel 260ter StGB) 
sowie Freiheitsberaubung und Entführung unter erschwerenden 
Umständen (Artikel 183 und 184 StGB), evtl. Geiselnahme (Art. 185 
StGB) zum Nachteil der vier Schweizer Staatsangehörigen, begangen in 
Algerien (Sahara) und eventuell andernorts.
Mit Rücksicht auf die Sicherheit und Unversehrtheit der vier 
Schweizer Staatsangehörigen sah sich die Schweizerische 
Bundesanwaltschaft nicht in der Lage, die Eröffnung des Verfahrens 
bis zu deren sicheren Rückkehr in die Schweiz gegenüber den Medien 
zu bestätigen oder über den Verlauf der Ermittlungen Auskünfte zu 
erteilen.
Im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Suche und Rettung der 
Verschwundenen leistete die Schweizerische Bundesanwaltschaft 
zusammen mit der Bundeskriminalpolizei im Rahmen des genannten 
Ermittlungsverfahrens ihren Beitrag zur Koordination und 
Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der 
beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone in der Schweiz sowie 
auch im Ausland. Im Zentrum dieser Bemühungen stand in den 
vergangenen Monaten die sichere Rückkehr der vier Verschwundenen in 
die Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft unternahm seit April 2003 verschiedene 
gerichtspolizeiliche Ermittlungsmassnahmen, u.a. Rechtshilfegesuche 
an die zuständigen Behörden in mehreren Ländern. Ueber diese 
Massnahmen können mit Rücksicht auf das weiterhin laufende 
Ermittlungsverfahren vorderhand keine Auskünfte erteilt werden. 
Nachdem die vier Schweizer Betroffenen sicher hier eingetroffen 
sind, ist es nun weiteres Ziel des Verfahrens, die Täter zu 
ermitteln, der Strafverfolgung zuzuführen und zur strafrechtlichen 
Verantwortung zu ziehen.
Die Informationsverantwortlichen:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA
Andrea Sadecky, stv. Mediensprecherin BA
Infoline der BA: +41 31 324 324 0

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