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BA: Bundesanwaltschaft ermittelt in Zusammenhang mit mutmasslich illegalen Methoden bei Drogenermittlungen in den Neunziger Jahren

Bern (ots)

Bern, 17. September 2003. Die Bundesanwaltschaft führt
in Zusammenhang mit mutmasslich illegalen Vorgehensmethoden bei 
internationalen Polizeiermittlungen im Drogenbereich Mitte der 
Neunziger Jahre seit mehreren Monaten ein gerichtspolizeiliches 
Ermittlungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene 
Personen im In- und Ausland einvernommen. Eine Person wurde am 
Donnerstag letzter Woche in Untersuchungshaft genommen.
Die Bundesanwaltschaft führt dieses anfangs April dieses Jahres 
eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt 
wegen des Verdachts der Geldwäscherei, Korruption und Verstössen 
gegen das Betäubungsmittelgesetz. Während der Neunziger Jahre 
arbeiteten brasilianische, französische, italienische und 
schweizerische Drogenermittler eng mit einem Netz von Informanten 
zusammen, die als Kontaktpersonen zwischen Drogenlieferanten und – 
abnehmern selbst im Drogenhandel tätig waren. Diese Informanten 
genossen auf polizeilicher Seite gewisse Privilegien und 
ermöglichten im Gegenzug die Durchführung polizeilicher Operationen 
im Rahmen verdeckter Ermittlungen im internationalen Kontext, an 
welcher auch Schweizer Polizeikräfte beteiligt waren. Es besteht der 
Verdacht, dass es im Rahmen solcher Operationen auf Seiten der 
Polizeikräfte zu illegalen Handlungen kam. Entsprechende 
Informationen, basierend auf den Aussagen mehrerer Zeugen, liegen 
der Bundesanwaltschaft seit Frühjahr 2003 vor und führten zur 
Eröffnung dieses Verfahrens. Es sollen anfangs und Mitte der 
Neunziger Jahre namentlich von der Polizei sichergestellte Drogen 
erneut verkauft worden und entsprechende Drogengelder unter anderem 
in die Taschen Dritter, d.h. der an den verdeckten Ermittlungen 
beteiligten Informanten geflossen sein. Beim Ermittlungsverfahren 
der Bundesanwaltschaft geht es nun darum, die Hinweise auf 
ungesetzliche Vorgehensmethoden im Rahmen der internationalen 
Drogenermittlungen auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und die 
Rolle der daran Beteiligten in der Schweiz bzw. von der Schweiz aus 
zu klären.
Im Rahmen der Ermittlungen sind im In- und Ausland mehrere Personen 
zur Sache befragt worden. Eine Person wurde im Anschluss an eine 
Einvernahme am Donnerstag letzter Woche in Untersuchungshaft 
genommen. Es handelt sich dabei um einen Mitarbeiter des Bundesamts 
für Polizei, welcher am gleichen Tag vom Dienst suspendiert wurde. 
Das Verfahren der Bundesanwaltschaft bezieht sich allerdings nicht 
auf die heutige Arbeitstätigkeit des Betroffenen innerhalb der 
Bundeskriminalpolizei, bei welcher dieser vor knapp zwei Jahren als 
Ermittler angestellt worden war, sondern auf seine frühere 
Tätigkeit. Es gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen sowie aus Gründen des 
Persönlichkeitsschutzes können zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren 
Angaben zum Verlauf des Verfahrens gemacht werden.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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