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BA: Bundesanwaltschaft erweitert Ermittlungen zu Flugzeugabsturz bei Bassersdorf auf damalige Verantwortliche von Crossair und BAZL

Bern (ots)

Bern, 12. März 2004. Die Bundesanwaltschaft hat heute
das bislang gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche 
Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz bei 
Bassersdorf vom 24. November 2001 auf drei Verantwortliche der 
damaligen Firma Crossair sowie den früheren Direktor des Bundesamts 
für Zivilluftfahrt (BAZL) erweitert.
Am 2. Februar 2004 eröffnete die Bundesanwaltschaft in Zusammenhang 
mit dem Absturz einer Crossair-Maschine bei Bassersdorf im November 
2001 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt 
wegen des Verdachts fahrlässiger schwerer Körperverletzung und 
fahrlässiger Tötung (Artikel 125 und 117 des Schweizerischen 
Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 98 des 
Luftfahrtgesetzes). Die Einleitung des Strafverfahrens geschah unter 
anderem aufgrund der anfangs Februar veröffentlichten Ausführungen 
im Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen. Die Ermittlungen 
haben zum Ziel, die mögliche strafrechtliche Verantwortung am 
Flugzeugabsturz zu klären und zuzuordnen.
Seit Eröffnung des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren hat 
die Bundesanwaltschaft eine beträchtliche Zahl von Unterlagen und 
Dokumente geprüft und ausgewertet, zahlreiche Abklärungen 
vorgenommen und mehrere Zeugenbefragungen durchgeführt. Aufgrund der 
dabei gewonnenen Erkenntnisse ist am Freitag, 12. März 2004 aufgrund 
von Hinweisen auf pflichtwidriges Verhalten das bis zu diesem 
Zeitpunkt gegen Unbekannt geführte Verfahren wegen des Verdachts der 
fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung 
auf drei Verantwortliche der damaligen Crossair erweitert worden. Es 
handelt sich dabei um den Chief Executive Officer (CEO) der Crossair 
zum Zeitpunkt des Flugzeugabsturzes und früheren Chef Operationen 
sowie um den Chef Operationen zum Zeitpunkt des Flugzeugabsturzes 
und um den Chef-Fluglehrer des vom Absturz betroffenen Flugzeugtyps. 
Im weiteren wurde das Verfahren aus denselben Gründen auch auf den 
ehemaligen Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), der 
Aufsichtsbehörde über den gesamten Flugbetrieb der Crossair, 
ausgeweitet.
Das Ermittlungsverfahren bezieht sich ausschliesslich auf den 
relevanten Sachverhalt bis zum Absturz des Crossair-Flugzeugs bei 
Bassersdorf am 24. November 2001 und erstreckt sich auf die 
Personen, welche für diesen Unfall möglicherweise eine 
strafrechtliche Verantwortung tragen. Ob im künftigen Verlauf des 
Verfahrens weitere Personen als Beschuldigte ins Strafverfahren 
einbezogen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt der Ermittlungen 
offen. Für sämtliche Beschuldigte gilt bis zur gerichtlichen 
Beurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft kommentiert den weiteren Verlauf des 
Ermittlungsverfahrens mit Rücksicht auf das Verfahren und die 
Verfahrensbeteiligten nicht, sondern wird zu gegebenem Zeitpunkt mit 
weiteren Erkenntnissen und Resultaten von sich aus an die 
Oeffentlichkeit gelangen, wenn es der Verlauf des Verfahrens 
erlaubt, bzw. erfordert. Ueber die Regeln und den Verlauf des 
Strafverfahrens gibt die Bundesstrafprozessordnung Aufschluss. 
Sämtliche Verfahrensschritte unterliegen der Aufsicht durch die 
Anklagekammer des Bundesgerichts.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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