Kooperation zwischen JC Decaux und Affichage unbedenklich
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) lässt die Zusammenarbeit zwischen JC Decaux und Affichage zu. Die Weko hat in diesem Entscheid erstmals eine mit Kooperationsabsichten verbundene Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede angesehen.
Die Aussenwerbegruppe JC Decaux übernahm im Herbst 1999 im Hinblick auf eine Zusammenarbeit 30% des Aktienkapitals von Affichage. JC Decaux gehört weltweit zu den grössten Plakatwerbeunternehmen. Affichage ist das grösste Aussenwerbeunternehmen in der Schweiz. Aufgrund der klaren Kooperationsabsichten qualifizierte die Weko diese Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede und leitete eine Untersuchung ein.
Mit ihrem Entscheid vom 7. Mai 2001 hat die Weko die Kooperation zwischen JC Decaux und Affichage als unbedenklich erklärt. Die Untersuchung hat gezeigt, dass es weitere, bedeutende Unternehmen gibt, die im Bereich der Aussenwerbung in der Schweiz aktiv sind, so Clear Channel, oder tätig werden können, etwa TDI Worldwide, Wall AG oder Ströer. Zudem geht von anderen Werbeträgern (Werbefernsehen, Printmedien) ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die Plakatwerber aus.
Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass grössere Gemeinden teilweise den Wettbewerb um Plakatanschlagflächen beschränken. Diese Gemeinden verzichten entweder auf eine Ausschreibung oder schliessen sogenannte Konsortialverträge ab, welche alle potentiellen Anbieter in ein Gesamtkonzept einbinden. Dadurch wird der Wettbewerb geschwächt.
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