Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung gegen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer ein
Bern (ots)
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) stellt seine Vorabklärung betreffend Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ohne Folgen ein. Während des Verfahrens fanden sich keine Anhaltspunkte, dass sich die Versicherungsgesellschaften über die Prämienerhöhung per 1. Januar 2000 abgesprochen haben.
Mehrere Versicherungsgesellschaften hatten ihre Prämien für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung per 1. Januar 2000 erhöht. Diese zeitgleiche Prämienerhöhung veranlasste as Sekretariat der Weko, im Januar 2000 eine Vorabklärung gemäss Kartellgesetz zu eröffnen. Im Rahmen dieses erfahrens klärte es ab, ob zwischen den Versicherungsgesellschaften allenfalls eine unzulässige Wettbewerbsabrede besteht. Die Vorabklärung zeigte auf, dass lediglich 11 von 21 Versicherungsgesellschaften ihre Prämien per 1. Januar 2000 erhöht hatten. Ueberdies fanden sich keine Anhaltspunkte, dass sich diese 11 Versicherungsgesellschaften über den Zeitpunkt oder das Ausmass der Prämienerhöhung per 1. Januar 2000 abgesprochen haben. Infolgedessen stellte das Sekretariat der Weko die Vorabklärung am 27. Juni 2001 ohne Folgen ein.
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