Weko: Einvernehmliche Regelung in der Untersuchung über den Uhrenvertrieb
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission hat eine einvernehmliche Regelung mit den Uhrenlieferanten- und händlern genehmigt. Diese verpflichten sich, die einheitlichen Margen im Endverkauf abzuschaffen.
In der Verfügung vom 3. September 2001 hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Untersuchung über den Uhrenvertrieb mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen. Die vorausgegangenen Abklärungen ergaben, dass die einheitlichen Margen der Schweizer Uhrenhändler, von der SUMRA unterzeichneten Detaillisten, den wirksamen Wettbewerb beseitigten. In der einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die Vertreter der Uhrenlieferanten- und händler, die entsprechende Bestimmung in der Rahmenvereinbarung SUMRA abzuschaffen. Zudem verpflichten sie sich, den Unterzeichnern der Rahmenvereinbarung SUMRA mitzuteilen, dass die Anwendung von einheitlichen Margen unzulässig ist.
Die Rahmenvereinbarung SUMRA wurde von den Mitgliedern der AMS (Association des fournisseurs d'horlogerie - marché suisse) und des ZVSGU (Zentralverband Schweizerischer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte) sowie von Dritten unterzeichnet.
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