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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko: Einvernehmliche Regelung in der Untersuchung über den Uhrenvertrieb

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission hat eine einvernehmliche
Regelung mit den Uhrenlieferanten- und händlern genehmigt. Diese
verpflichten sich, die einheitlichen Margen im Endverkauf
abzuschaffen.
In der Verfügung vom 3. September 2001 hat die
Wettbewerbskommission (Weko) die Untersuchung über den Uhrenvertrieb
mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen. Die
vorausgegangenen Abklärungen ergaben, dass die einheitlichen Margen
der Schweizer Uhrenhändler, von der SUMRA unterzeichneten
Detaillisten, den wirksamen Wettbewerb beseitigten. In der
einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die Vertreter der
Uhrenlieferanten- und händler, die entsprechende Bestimmung in der
Rahmenvereinbarung SUMRA abzuschaffen. Zudem verpflichten sie sich,
den Unterzeichnern der Rahmenvereinbarung SUMRA mitzuteilen, dass die
Anwendung von einheitlichen Margen unzulässig ist.
Die Rahmenvereinbarung SUMRA wurde von den Mitgliedern der AMS
(Association des fournisseurs d'horlogerie - marché suisse) und des
ZVSGU (Zentralverband Schweizerischer Goldschmiede und
Uhrenfachgeschäfte) sowie von Dritten unterzeichnet.

Kontakt:

Patrick Krauskopf
Vizedirektor
Mobile +41 76 567 14 07

Prof. Walter Stoffel
Vizepräsident
Mobile +41 79 436 81 49

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