Weko verbietet Tarifabsprache in der Zusatzversicherung
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 1. Oktober 2001 den Tarifvertrag im Kanton Aargau zwischen Krankenversicherern, ÄrztInnen und den Privatkliniken im Halbprivatbereich untersagt. Der Vertrag stellt eine Preisabsprache dar, welche den wirksamen Wettbewerb beseitigt.
Im Kanton Aargau besteht zwischen mehreren Krankenversicherern (Unimedes, Helsana, Konkordia, CSS sowie andere dem Aargauischen Krankenkassen-Verband angeschlossene Versicherungen) und Privatkliniken (Klinik im Schachen, Klinik Sonnenblick, Klinik Villa im Park, Klinik Schützen Rheinfelden) sowie dem Aargauischen Ärzteverband ein Vertrag über die Rechnungsstellung gegenüber Patienten der Halbprivatabteilung in Privatspitälern. Dieser Vertrag gilt für Versicherte, welche über eine Spitalzusatzversicherung für die Halbprivatabteilung verfügen und sich in einer Halbprivatabteilung eines Privatspitals behandeln lassen. Durch diese Vereinbarung werden die Taxen für medizinische Leistungen festgelegt, so dass der Tarifwettbewerb auf Stufe Leistungserbringer und Krankenversicherer ausgeschaltet ist. Dies hat auch indirekte, einschränkende Auswirkungen auf die Prämien der Versicherten.
Es wird vermutet, dass bei den öffentlichen Spitälern im Kanton Aargau ein identischer Vertrag besteht. Diesen will die Weko ebenfalls untersuchen. Falls es sich zeigen sollte, dass auch in anderen Kantonen ähnliche Verträge bestehen, wird die Weko entsprechend vorgehen.