Weko stellt Unters. gegen AGZ nach Aufhebung des Privattarifs ein
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 5. November 2001 die Untersuchung gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ eingestellt. Diese haben aufgrund der Untersuchung der Wettbewerbskommission auf den Privattarif verzichtet. Der Privattarif stellte eine Preisabsprache dar, die den wirksamen Wettbewerb möglicherweise beseitigt hat.
Im Kanton Zürich rechneten die Ärzte, die Mitglieder der AGZ sind, bis vor kurzem für die stationäre Behandlung von Privatpatienten nach dem sog. Privattarif ab. Durch diesen Tarif wurden die Honorare für diese medizinischen Leistungen verbindlich festgelegt, so dass zwischen den Ärzten Tarifwettbewerb möglicherweise ausgeschaltet war. Von den in Zürich frei praktizierenden Ärzten gehören fast 90% der AGZ an. Die Abrechnung nach Privattarif war für diese Ärzte obligatorisch.
Die vom Sekretariat der Weko geführte Vorabklärung ergab Anhaltspunkte dafür, dass der Tarif eine kartellrechtlich unzulässige Preisabrede darstellen könnte. Zur Überprüfung dieser Anhaltspunkte wurde eine umfassende Untersuchung eingeleitet. Angesichts der drohenden hohen Verfahrenskosten haben sich die Ärzte kurz vor Abschluss dieser Untersuchung entschlossen, den Privattarif aufzuheben. Damit wird eine Praxis beendet, die möglicherweise gegen das Kartellgesetz verstossen hat.
Die Verwendung einheitlicher Tarife scheint in der Schweiz nach wie vor weit verbreitet zu sein. So hat die Weko am 24. Oktober 2001 eine Untersuchung gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Genf eröffnet. Die Ärzte rechnen für privatversicherte stationäre Behandlungen in Genf nach einem ähnlichen Tarif ab, wie er im Kanton Zürich abgeschafft wurde.
Die Weko verweist im Zusammenhang mit Tarifen auf ihre Bekanntmachung über die Verwendung von Kalkulationshilfen. Diese legt fest, welche Hilfestellung die Verbände ihren Mitgliedern für die Berechnung ihrer Kosten geben können, ohne gegen das Kartellgesetz zu verstossen.
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