Weko eröffnet Untersuchung gegen Swisscom
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 5. Dezember 2001 eine Untersuchung gegen Swisscom eröffnet. Dieses Verfahren soll klären, ob Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst, indem sie den Rechnungen für die Anschlussgebühren gezielte Eigenwerbung beilegt.
Aufgrund einer Anzeige von Tele2 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission im August 2001 eine Vorabklärung gegen Swisscom eröffnet. Diese Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für eine unzulässige Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens bestehen. Swisscom legt ihren Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem liberalisierten Markt für Fernmeldedienste bei. Personen, welche zu einem anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und Carrier-Preselection gewählt haben, erhalten gezielte Werbung, mit welcher sie Swisscom zurückgewinnen will. Während für andere Fernmeldedienstanbieter solche flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichen Kosten verbunden sind, kommen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten hinzu, weil sie die monatlichen Rechnungen für die Anschlussgebühr in jedem Fall verschicken muss.
Die Untersuchung soll nun aufzeigen, ob das Beilegen von Werbeunterlagen zu den Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.
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Dr. Patrik Ducrey
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