Weko deckt Submissionskartell auf
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission kommt in ihrer Untersuchung gegen vier Baufirmen zum Schluss, dass diese ihre Offerten bei der öffentlichen Ausschreibung der Fassadenrenovation der Schweizerischen Landesbibliothek abgesprochen haben. Den Firmen wird dieses Verhalten untersagt.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 17. Dezember 2001 festgestellt, dass die Berner Baufirmen Betosan AG, Isotech AG, Renesco AG sowie Weiss + Appetito AG anlässlich der öffentlichen Ausschreibung (Submission) einer Fassadenrenovation bei der Schweizerischen Landesbibliothek ihre Offerten unter sich abgestimmt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Die Weko untersagt den vier Firmen, künftig unter sich oder mit Dritten in Submissionsverfahren Angebotspreise kartellrechtswidrig abzustimmen.
Mit dieser Feststellungs- und Verbotsverfügung geht die Weko erstmals gegen ein Submissionskartell vor. In der Schweiz bestehen mutmasslich viele solche Kartelle, die einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Das Kartellgesetz wird derzeit revidiert, weil es u.a. für die Bekämpfung dieser Kartelle zu wenig griffig ist. Die Weko kann gemäss geltendem Recht das Verhalten der vier Firmen nicht direkt büssen, sondern erst, wenn diese gegen das nun erlassene Verbot verstossen.
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