Weko eröffnet Untersuchungen über die Vertriebspartnerschaften der Axpo
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. März 2002 vier Untersuchungen gegen Elektrizitätswerke der Axpo-Gruppe eröffnet. Die Untersuchungen sollen zeigen, ob diese Unternehmen durch Vertriebspartnerschaften mit Endverteilern gegen das Kartellgesetz verstossen.
Die vier Elektrizitätswerke AEW Energie AG (AEW), Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT), Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) schliessen in ihrem Netzgebiet mit Endverteilern (oftmals Gemeindewerken) Vertriebspartnerschaften ab. Dabei verpflichten sich die Endverteiler u.a. über längeren Zeitraum zum exklusiven Bezug des Stroms beim entsprechenden Werk und erhalten Rabatte auf die bisherigen Tarife. Da AEW, EKT, EKZ und SAK zur Axpo-Gruppe gehören, ist in der Regel auch die Axpo AG in diese Verträge involviert.
Eine im August 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass AEW, EKT, EKZ, SAK und Axpo AG mit den Vertriebspartnerschaften eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen könnten. Zum einen werden den Endverteilern möglicherweise unangemessene Bedingungen für den Strombezug gestellt. Zum anderen könnten die längerfristigen Exklusivverträge Massnahmen im Vorfeld einer möglichen Liberalisierung darstellen, welche künftige Konkurrenten im Wettbewerb behindern.
Die vier eingeleiteten Untersuchungen sollen nun zeigen, ob das Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.
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