Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom bezüglich ADSL-Dienste
Bern (ots)
Swisscom stellt ihr Telefonnetz anderen Anbietern von Internet-Dienstleistungen gegen Entgelt zur Verfügung. Dabei gewährt sie bei ADSL-Diensten Mengenrabatte, deren Höhe von der Anzahl Kunden abhängig ist. Bluewin, die Tochtergesellschaft von Swisscom, ist dank ihrer Kundenzahl die zur Zeit einzige Anbieterin, welche in den Genuss des maximalen Rabatts kommt. Als Folge davon kann Bluewin Endkundenpreise für ADSL-Dienste offerieren, die tiefer sind als die Netzbenutzungsgebühren der Konkurrenz.
Die Weko ist aufgrund ihrer Abklärungen zum Schluss gelangt, dass Swisscom durch dieses Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie die Konkurrenz von Bluewin diskriminiert. Damit wird der Wettbewerb in diesem neuen Markt stark behindert.
Die Bevorzugung von Bluewin hat aufgrund der Dynamik des jungen Marktes für Breitbanddienste (insb. ADSL) weitreichende Folgen auf dessen künftige Struktur, weshalb besondere Dringlichkeit geboten ist. Deshalb muss die Weko bereits vor Erlass des Hauptentscheids dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung beseitigt wird. Swisscom wird aus diesem Grund mittels vorsorglicher Massnahme verpflichtet, ab sofort allen Anbietern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie Bluewin zu gewähren.
In der gleichzeitig eingeleiteten Untersuchung wird die Weko detailliert prüfen, inwieweit das Verhalten von Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst.
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