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Wettbewerbskommission (Weko)

Credit Suisse und Bank Linth haben ihre Meldung an die Weko zur Kooperationsvereinbarung zurückgezogen

Bern (ots)

Die Credit Suisse (CS) und die Bank Linth haben ihre
Meldung betreffend das gemeinsame Kooperationsvorhaben zurückgezogen,
weshalb das Fusionskontrollverfahren vor der Wettbewerbskommission
(Weko) gegenstandslos geworden ist. Gleichzeitig hat die Weko aber
ein Untersuchungsverfahren gegen die beiden Unternehmen eröffnet.
Die im Februar eingereichte Meldung zur Koopertionsvereinbarung,
welche unter anderem eine Beteiligung der CS an der Bank Linth, den
Wechsel von der RBA auf die IT-Plattform der CS sowie den Vertrieb
von CS-Produkten über die Verkaufskanäle der Bank Linth vorsah, wurde
von den Parteien zurückgezogen. Das Mitte März eröffnete
Prüfungsverfahren im Rahmen der Fusionskontrolle wurde daher
gegenstandslos.
Der Abschluss des Fusionskontrollverfahrens beseitigt jedoch die
von der Kooperationsvereinbarung und den geplanten
Umsetzungsmassnahmen hervorgerufenen kartellrechtlichen Bedenken
nicht. Aus diesem Grund hat die Weko letzte Woche ein
Untersuchungsverfahren gegen die CS und die Bank Linth eröffnet. Mit
diesem Verfahren soll geprüft werden, ob die Umsetzung der
Kooperationsvereinbarung eine unzulässige Beeinträchtigung des
Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Art. 5 Kartellgesetz), respektive
ob sie eine unzulässige Verhaltensweise einer marktbeherrschenden
Unternehmung darstellt oder dazu führt (Art. 7 Kartellgesetz).

Kontakt:

Prof. Walter A. Stoffel
Vizepräsident Weko
Mobile: +41/79/436 81 49
[ 006 ]

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