Credit Suisse und Bank Linth haben ihre Meldung an die Weko zur Kooperationsvereinbarung zurückgezogen
Bern (ots)
Die Credit Suisse (CS) und die Bank Linth haben ihre Meldung betreffend das gemeinsame Kooperationsvorhaben zurückgezogen, weshalb das Fusionskontrollverfahren vor der Wettbewerbskommission (Weko) gegenstandslos geworden ist. Gleichzeitig hat die Weko aber ein Untersuchungsverfahren gegen die beiden Unternehmen eröffnet.
Die im Februar eingereichte Meldung zur Koopertionsvereinbarung, welche unter anderem eine Beteiligung der CS an der Bank Linth, den Wechsel von der RBA auf die IT-Plattform der CS sowie den Vertrieb von CS-Produkten über die Verkaufskanäle der Bank Linth vorsah, wurde von den Parteien zurückgezogen. Das Mitte März eröffnete Prüfungsverfahren im Rahmen der Fusionskontrolle wurde daher gegenstandslos.
Der Abschluss des Fusionskontrollverfahrens beseitigt jedoch die von der Kooperationsvereinbarung und den geplanten Umsetzungsmassnahmen hervorgerufenen kartellrechtlichen Bedenken nicht. Aus diesem Grund hat die Weko letzte Woche ein Untersuchungsverfahren gegen die CS und die Bank Linth eröffnet. Mit diesem Verfahren soll geprüft werden, ob die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung eine unzulässige Beeinträchtigung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Art. 5 Kartellgesetz), respektive ob sie eine unzulässige Verhaltensweise einer marktbeherrschenden Unternehmung darstellt oder dazu führt (Art. 7 Kartellgesetz).
Kontakt:
Prof. Walter A. Stoffel
Vizepräsident Weko
Mobile: +41/79/436 81 49
[ 006 ]