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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko gibt neue Bekanntmachung über Automobilvertrieb in Vernehmlassung

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 entschieden, eine Bekanntmachung über den Automobilvertrieb zu erlassen. Diese Bekanntmachung nimmt im Wesentlichen Bezug auf die EU- Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Kraftfahrzeughandel, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft treten wird.

Eine der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung besteht darin, den 
Wettbewerb innerhalb der Schweiz zu verstärken und damit zu 
verhindern, dass die Schweiz zu einer Hochpreisinsel wird.
Die Weko hat entschieden, den Bekanntmachungsentwurf in die 
Vernehmlassung zu geben, namentlich bei betroffenen Verbänden und 
Unternehmen. Die Stellungnahmen sind zuhanden des Sekretariats der 
Weko bis spätestens am 16. September 2002 einzureichen.
Die Weko wird anschliessend - unter Berücksichtigung der 
eingetroffenen Stellungnahmen - die Bekanntmachung definitiv 
erlassen.
Der Bekanntmachungsentwurf kann beim Sekretariat der Weko, 
Effingerstrasse 27, 3003 Bern bezogen oder unter 
www.wettbewerbskommission.ch abgerufen werden.
Kontaktpersonen
Prof. Walter Stoffel
079 436 81 49
Patrick Krauskopf
076 567 14 07 
patrick.krauskopf@weko.admin.ch
Dieser Text ist auch auf unserer Homepage erhältlich

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