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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Einvernehmliche Regelung: Citroën (Suisse) SA hebt Klauseln in ihren Händlerverträgen auf

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 eine einvernehmliche Regelung mit Citroën (Suisse) SA genehmigt. Darin verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA zwei Klauseln in ihren Händlerverträgen aufzuheben.

Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko 
bildeten zwei Klauseln in den Händlerverträgen von Citroën (Suisse) 
SA, welche geographische Beschränkungen enthielten, indem die 
Möglichkeit der Beschaffung und des Absatz von neuen Fahrzeugen im 
Ausland einschränkten.
Im Laufe der Untersuchung konnte eine einvernehmliche Regelung 
getroffen werden. Danach verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA, die 
umstrittenen Klauseln in den Händlerverträgen aufzuheben. Zudem ging 
Citroën die Verpflichtung ein, Massnahmen zu treffen, damit in 
Zukunft der Schweizer Markt in Bezug auf das Vertriebssystem gleich 
behandelt wird wie die anderen Märkte der EU, soweit die Weko die 
Regeln der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in ihrer 
künftigen Praxis berücksichtigt.
Kontaktpersonen
Prof. Walter Stoffel
079 436 81 49
Patrick Krauskopf
076 567 14 07 
patrick.krauskopf@weko.admin.ch
Dieser Text ist auch auf unserer Homepage erhältlich

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