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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko-Jahrespressekonferenz: Kampf gegen Vertikalabreden und Finanzsektor im Zentrum der Aktivitäten

(ots)

Die Weko hat an ihrer Jahrespressekonferenz die Bedeutung der Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz und einer Reform des Binnenmarktgesetzes unterstrichen. Im Zentrum der Aktivitäten stand im Jahr 2002 neben dem Kampf gegen Vertikalabreden der Finanzsektor.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 4. Februar 2003 ihre 
jährliche Pressekonferenz durchgeführt. Schwerpunkte des vergangenen 
Jahres bildete die Bekämpfung von Vertikalabreden, welche eine 
Marktabschottung bewirken, sowie der Finanzsektor.
Das Jahr 2002 hat erneut gezeigt, dass direkte Sanktionen im 
Kartellgesetz notwendig sind. Momentan haben Unternehmen ein 
Interesse, die Rechtskraft der Entscheide der Weko möglichst 
hinauszuzögern, was den volkswirtschaftlichen Schaden von 
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen weiter erhöht. Dies würde 
sich mit der Einführung direkter Sanktionen ändern, da die Dauer, 
während der von einer Abrede oder einem Missbrauch einer 
beherrschenden Stellung profitiert wurde, bei der Höhe der Sanktion 
mitberücksichtigt würde.
An Bedeutung gewonnen haben im Jahr 2002 vorsorgliche Massnahmen, 
mit denen ein Unternehmen per sofort zur Anpassung eines bestimmten 
Verhaltens verpflichtet werden kann. So wurden mittels vorsorglichen 
Massnahmen Cablecom zur sofortigen Aufschaltung von 'Teleclub 
digital' verpflichtet, Swisscom zur Gewährung der gleichen Rabatte 
an alle Wiederverkäufer von ADSL-Diensten wie an die eigene Tochter 
Bluewin und die Swatch-Tochter ETA SA zur Weiterbelieferung von 
Uhrenfabrikanten mit Rohwerken.
Vielfach gelingt es dem Sekretariat der Weko, 
Wettbewerbsbeschränkungen ohne langwierige Verfahren zu beseitigen. 
Dies kann im Rahmen einer Vorabklärung oder selbst ohne Eröffnung 
einer Vorabklärung erfolgen. Im vergangen Jahr konnten ein Viertel 
aller Vorabklärungen eingestellt werden, da die Unternehmen ihr 
beanstandetes Verhalten änderten.
Die Erfahrungen im vergangen Jahr haben zudem gezeigt, dass eine 
Überarbeitung des Binnenmarktgesetzes dringend notwendig ist. 
Unterschiedliche Zulassungsbedingungen der Kantone oder gar 
Gemeinden zur Ausübung einer Tätigkeit wirken oft als unnötige 
Marktzutrittschranken, welche den Wettbewerb hemmen. Die Weko 
begrüsst daher ausdrücklich, dass der Bundesrat eine 
Expertenkommission zur Revision des Binnenmarktgesetzes eingesetzt 
hat, welche am 31. Januar 2003 zum ersten Mal tagte.
Statistik des Jahres 2002
Untersuchungen		
Übernahmen vom Vorjahr	9	(18)
Eröffnungen	14	(4)
Endentscheide	4	(13)
   davon Anpassung des Verhaltens	1	(3)
   davon einvernehmliche Regelungen	2	(2)
   davon behördliche Anordnungen	1	(3)
Vorsorgliche Massnahmen	3	(0)
Vorabklärungen		
Übernahmen vom Vorjahr	18	(19)
Eröffnungen	20	(21)
Abschlüsse	23	(21)
   Davon mit Untersuchungseröffnung	9	(4)
   Davon mit Anpassung des Verhaltens	6	(8)
Zusammenschlüsse		
Meldungen	42	(35)
Kein Einwand nach Vorprüfung	38	(33)
Prüfungen	4	(2)
Sanktionen	1	(1)
Gutachten, Empfehlungen, Stellungnahmen		
Gutachten	4	(4)
Empfehlungen	1	(1)
Stellungnahmen	7	(38)
Binnenmarktgesetz		
Empfehlungen / Untersuchungen	1	(1)
Erläuterungen	7	(11)
Verschiedenes		
Dieser Text ist auf unserer
Website zugänglich
Nachkontrollen	3	(4)
Bekanntmachungen (Art. 6 KG)	2	(0)
Klammer: Vorjahr
Kontaktpersonen
Walter Stoffel
Präsident
079 436 81 49
Patrik Ducrey
Stv. Direktor
079 345 01 44

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