Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung durch Ticketcorner fest
(ots)Bern, 4. Dezember 2003 1357 Zeichen
Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet TicketCorner ihren Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen. Die Veranstalter werden somit in Zukunft ihre Tickets auch über andere Vertriebssysteme verkaufen können.
Am 15. April 2002 eröffnete die Weko eine Untersuchung, um die Vereinbarkeit der in den Vertriebsverträgen von TicketCorner enthaltenen Exklusivitätsklauseln mit dem Kartellgesetz zu prüfen.
Gemäss diesen Klauseln müssen sich die Veranstalter, die mit TicketCorner einen Vertrag abschliessen wollen, verpflichten, sämtliche Tickets aller ihrer Veranstaltungen für eine befristete Zeit ausschliesslich über TicketCorner in Umlauf zu bringen. Es war den Veranstaltern somit nicht möglich, auch nur einen Teil ihrer Tickets über einen Konkurrenten von TicketCorner zu verkaufen.
Die Weko gelangt nun zum Resultat, dass TicketCorner auf dem Markt für Ticketvertriebssysteme eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Die Exklusivverträge führen zu unangemessenen Geschäftsbedingungen und behindern andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs auf dem relevanten Markt.
Deshalb untersagte die Weko TicketCorner ihren Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen.
Kontaktpersonen Prof. Dr. Walter Stoffel 079 436 81 49 Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
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