Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung in der beruflichen Vorsorge ein
(ots)Das Sekretariat der Wettbewerbskommmission hat am 24. März 2004 die Vorabklärung über die Anpassung der Rentenumwandlungssätze eingestellt. Die Abklärungen haben keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsabrede zwischen den Sammelstiftungen der Lebensversicherern im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge ergeben.
Mitte 2003 kündigten verschiedene Versicherungen eine Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge an. Dieser dient der Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens. Die Tatsache, dass die neuen Umwandlungssätze auf drei Stellen hinter dem Komma identisch waren, liessen Befürchtungen bezüglich einer unzulässigen Abrede zwischen den Versicherungsgesellschaften aufkommen. Ziel der im November 2003 eröffneten Vorabklärung war es zu untersuchen, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung zwischen den Lebensversicherer bezüglich der Umwandlungssätze besteht.
Nach den Abklärungen des Sekretariates beeinträchtigen die von den Lebensversicherer angekündigten Umwandlungssätze, deren Höhe weitgehend durch biometrische Faktoren (Lebenserwartung der Versicherten) bestimmt werden, den Wettbewerb nicht in unzulässiger Weise. Als wettbewerbsrelevanter Faktor ist vielmehr die Ausgestaltung der Vorsorgemodelle, insbesondere die Prämien- und Tarifgestaltung, zu bezeichnen.
Des Weiteren sieht das Sekretariat in der 1. BVG-Revision eine Stärkung und Belebung des Wettbewerbs im Bereich der beruflichen Vorsorge. Insbesondere ist auf die neuen Transparenzvorschriften, die vereinfachten Regelungen bezüglich der Kündigung von Kollektivversicherungsverträgen und die Einführung einer festgelegten Mindestausschüttungsquote von Überschüssen (sog. legal quote) hinzuweisen.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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