Weko-Jahrespressekonferenz: Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes, Vertikalabreden und Marktmachtmissbrauch
(ots)Zentrales Thema der Jahrespressekonferenz der Wettbewerbskommission (Weko) war das bevorstehende Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes auf den 1. April 2004. Die Weko geht von einer starken präventiven Wirkung der neuen Bestimmungen aus. Sie blickte zudem mit einem Zwischenbericht zu den Vertikalabreden und einigen Fällen des Missbrauchs von Markmacht auf Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten des vergangenen Jahres zurück.
Die Weko hat am 30. März 2004 ihre jährliche Pressekonferenz durchgeführt. Hauptthema war das kurz bevorstehende Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes. Ab dem 1. April 2004 wird die Weko gegen unzulässige harte horizontale und vertikale Kartelle sowie gegen Missbräuche von marktbeherrschenden Unternehmen direkte Sanktionen aussprechen können. Bei bestehenden Wettbewerbsbeschränkungen sieht die Übergangsfrist vor, dass die betreffenden Unternehmen die Wettbewerbsbeschränkung innert eines Jahres bei der Weko melden oder auflösen können.
Weiter hat die Weko einen ersten Zwischenbericht zum Thema Vertikalabreden und Behinderung von Parallelimporten vorgestellt. In den meisten der untersuchten Fälle wurden keine unzulässigen Vertikalabreden festgestellt; in sechs Fällen kam es zu Anpassungen des Verhaltens der Unternehmen. Die Weko geht von einer starken präventiven Wirkung ihrer diesbezüglichen Bekanntmachung aus. Diese Wirkung wird sich mit dem Inkrafttreten des revidierten KG verstärken, weil Preisbindungen und Gebietsabschottungen neu mit direkten Sanktionen belegt werden können.
Im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Weko in der Bekämpfung von Marktmachtmissbräuchen. Die Weko hat unter anderem gegen TicketCorner (exklusiver Ticketverkauf) und Swisscom (Diskriminierung von Konkurrenten ADSL) verfügt. Das Bundesgericht hat zudem einen wichtigen Entscheid der Weko gegen die Freiburger Elektrizitätswerke bestätigt. Die Weigerung der Durchleitung von Strom ist demnach grundsätzlich ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
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