Weko-Untersuchung über Tierarzneimittel: Die Industrie lenkt ein
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 11. Oktober 2004 über die Absprache zwischen Herstellern und Grossisten von Tierarzneimitteln über die Nicht-Belieferung von Apotheken entschieden. Die Absprache stellte eine Vereinbarung dar, welche den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und nicht gerechtfertigt ist.
Ein Dutzend von rund 60 Herstellern und Grossisten von Tierarzneimitteln verweigerte über weite Strecken die Belieferung von Apotheken mit Tierarzneimitteln. Dieses Dutzend weist etwa 80 % Marktanteil auf. Bei den selten erfolgenden Lieferungen verlangten die Hersteller und Grossisten von den Apotheken zudem häufig ein Rezept. Faktisch blieb den Apotheken damit der Ein- und Verkauf von Tierarzneimitteln weitgehend verwehrt. Die Weko kam zum Schluss, dass die zwölf Hersteller und Grossisten die Apotheker gegenüber den Tierärzten benachteiligen. Diese Benachteiligung erachtet die Weko als nicht durch Effizienzgründe gerechtfertigt und als kartellrechtswidrig.Im Schlussstadium der Untersuchung erklärten sich die zwölf Hersteller und Grossisten zu einer einvernehmlichen Regelung mit den Wettbewerbsbehörden bereit. Darin verpflichteten sie sich, die von ihnen hergestellten und vertriebenen Tierarzneimittel auf Bestellung und ohne vorgängige Vorlage von Rezepten an Apotheken zu liefern. Seither beliefern die Hersteller und Grossisten Apotheken auf Anfrage mit Tierarzneimitteln. Somit können die Tierhalter in Zukunft selber frei entscheiden, ob sie die Tierarzneimittel beim Tierarzt oder in der Apotheke kaufen wollen.Das Verhalten der Tierärzte wurde ebenfalls untersucht. Die kartellrechtlichen Vorbehalte bestätigten sich dabei nicht. Es konnte keine Abrede zwischen den Tierärzten festgestellt werden, die gegen den Vertrieb von Tierarzneimitteln an Apotheken gerichtet ist.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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