Weko eröffnet Untersuchung über Strassenbeläge im Tessin
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. April 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend den Tessiner Markt für Strassenbeläge eröffnet.
Aufgrund einer Anzeige des Tessiner Dipartimento del territorio hat das Sekretariat der Weko am 2. Dezember 2004 eine Vorabklärung eröffnet. Diese ergab Anhaltspunkte für eine Gebietsaufteilung bei Submissionsverfahren für Strassenunterhaltsarbeiten sowie für eine Rotation des Zuschlags bei öffentlichen Ausschreibungen für Strassenbelagsarbeiten auf National- und Kantonalstrassen im Kanton Tessin. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte für Abreden über Strassenbelags- und Transportpreise.
Die Untersuchung soll aufzeigen, ob tatsächlich abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Tessiner Belagswerken und Strassenbelagsunternehmen vorliegen und ob diese eine unzulässige Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 KG darstellen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, ob ein Belagswerk eine allenfalls marktbeherrschende Stellung gemäss Art. 7 KG missbraucht.
Adressaten der vorliegenden Untersuchung sind sämtliche im Kanton Tessin tätigen Belagswerke und Strassenbelagsunternehmen.
Kontaktperson Rolf Dähler, Direktor 031 322 20 41 rolf.daehler@weko.admin.ch
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