Weko eröffnet Untersuchung über die Publikation von Arzneimittelinformationen
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Juni 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen* eröffnet.
Das Sekretariat der Weko hat aufgrund einer Anzeige am 15. September 2004 eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat ergeben, dass Anhaltspunkte bestehen, wonach die Documed AG, Tochtergesellschaft der Galenica, ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Erstens indem sie von den Pharmaunternehmen bei der Publikation der Arzneimittelinformationen unangemessene Preise erzwingt. Zweitens weigert sie sich, Vertragsverhandlungen über die Übermittlung der Rohdaten der Arzneimittelinformationen an andere Unternehmen zu führen. Bei den Rohdaten handelt es sich um Informationen der Pharmaunternehmen über Arzneimittel, die durch Swissmedic zugelassen sind, von der Documed AG jedoch noch nicht bearbeitet wurden. Die Documed AG publiziert die bearbeiteten Arzneimittelinformationen im Arzneimittel-Kompendium der Schweiz.
Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Documed AG ihre marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht.
*Arzneimittelinformationen sind Informationen über Medikamente für Medizinalpersonen bzw. Patienten.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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