Weko eröffnet zweite Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung
(ots)Anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Juli 2005 hat die Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz einen zweiten, überarbeiteten Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Vernehmlassung verabschiedet.
Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 30. September 2005. Weitere Informationen unter www.weko.ch.
Kontaktpersonen Rolf Dähler 031 322 20 41
Christoph Tagmann 031 324 96 79 christoph.tagmann@weko.admin.ch
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