Weko belastet Flughafen Zürich AG (Unique) mit einer Sanktion
(ots)Weil die Flughafen Zürich AG (Unique) gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) verstossen hat, wurde sie zur Bezahlung einer Sanktion von Fr. 248'000. verpflichtet.
Am 1. Dezember 2003 hat die Weko gegen Unique eine Untersuchung wegen allfälligen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eröffnet. Gleichentags wurden vorsorgliche Massnahmen gegen Unique verfügt. Anlass für diese Intervention der Weko war die Reorganisation der Parking-Dienstleistungen auf dem Flughafenareal (vgl. dazu RPW 2004/1, S. 102 ff. und 2004/3, S. 859 ff.)*.
Unique hatte damals den beiden Anbietern von Valet-Parking, der Sprenger Autobahnhof AG (Sprenger) und der Alternative Parking AG (AP), die Verträge gekündigt. Sprenger und AP nahmen am Flughafen Fahrzeuge von Passagieren in Empfang und parkierten diese ausserhalb des Flughafenareals zu einem günstigeren Preis.
Dieses Verhalten von Unique könnte einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen. Zur Sicherung des damaligen Zustandes während der Dauer des Verfahrens hat die Weko am 1. Dezember 2003 vorsorgliche Massnahmen verfügt. Unique wurde von der Weko unter Sanktionsdrohung verpflichtet, Sprenger und AP weiterhin Flughafeneinrichtungen zu bisherigen oder vergleichbaren Konditionen zu vermieten und die Gewerbe-Bewilligungen zu erteilen. Damit sollten die beiden Unternehmen ihr bisheriges Valet-Parking weiter anbieten können.
Die Angebote, die Unique Sprenger und AP in der Folge gemacht hat, genügten den von der Weko angeordneten Massnahmen nicht. Wegen Verstosses gegen eine Verfügung (Art. 50 Kartellgesetz) hat die Weko Unique deshalb am 5. Dezember 2005 zur Bezahlung eines Sanktionsbetrages von CHF 248'000. verpflichtet. Die Wettbewerbsbehörde setzt nun das Hauptverfahren fort.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich
*Dieses und weitere RPW sind zugänglich unter http://www.weko.ch, Publikationen, RPW.