Weko verabschiedet KMU-Bekanntmachung
(ots)Anlässlich ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2005 hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen verabschiedet.
Die Bekanntmachung legt Kriterien fest, unter denen Abreden zwischen KMU nach dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind. Dies geschieht einerseits durch die Konkretisierung der Kriterien der "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit" und der "beschränkten Marktwirkung", andererseits durch Spezialvorschriften für Kleinstunternehmen.
Bei den Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz höchstens CHF 2 Mio.) wird in der Regel davon ausgegangen, dass Abreden unter ihnen keine spürbaren Auswirkungen auf dem Markt zu entfalten vermögen. Ausgenommen sind immer die sogenannten "harten Absprachen", d.h. insbesondere die Preis-, Gebiets- und Mengenabsprachen.
Für die übrigen Unternehmen gelten Marktanteilsschwellen (10% bei Abreden zwischen Konkurrenten, 15% bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen), bei deren Unterschreitung davon ausgegangen wird, dass diese Abreden nur eine beschränkte Marktwirkung haben. Wird gleichzeitig dargelegt, dass die entsprechende Abrede wettbewerbsfördernden Charakter aufweist und keine Preis-, Gebiets- oder Mengenabsprache beinhaltet, ist diese im Regelfall als unproblematisch einzustufen.
Sind die oben genannten Kriterien erfüllt, sehen die Wettbewerbsbehörden normalerweise von einer Verfahrenseröffnung ab.
Die vorliegende Bekanntmachung stützt sich auf eine Bestimmung, die anlässlich der KG-Revision 2003 neu eingeführt wurde. Die Wettbewerbsbehörden werden die Auswirkungen der vorliegenden Bekanntmachung aufgrund der gemachten Erfahrungen nach zwei Jahren überprüfen.
Die KMU-Bekanntmachung ist unter www.weko.ch abrufbar.
Kontaktpersonen Prof. Dr. Walter Stoffel 079 436 81 49
Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 079 345 01 44 patrik.ducrey@weko.admin.ch
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