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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Steuerbefreiung der SITA besteht zu Recht

Bern (ots)

Die Société internationale de télécommunications
aéronautiques (SITA) in Genf, ein Konsortium der weltweit grössten
Fluggesellschaften, muss weiterhin keine Steuern bezahlen. Der
Bundesrat betrachtet die Kriterien für die im Jahre 1992 erteilte
Steuerbefreiung nach wie vor als erfüllt. Dies hält er in seiner
Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrätin Ruth Genner
(Grüne/ZH) fest.
Nationalrätin Genner hatte mit ihrer Einfachen Anfrage unter
anderem Auskunft darüber verlangt, ob es der Bundesrat nicht als
störend erachte, dass die Sita steuerbefreit sei trotz Börsengang
über die Equant, an der sie eine Mehrheitsbeteilgung von 50,4 Prozent
halte. Immerhin habe die Equant 1999 einen Jahresumsatz von 1,4
Milliarden Dollar erzielt und dabei einen Bruttogewinn von 313
Millionen Dollar erwirtschaftet.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die folgenden, für
die Anerkennung des zwischenstaatlichen Charakters der SITA
notwendigen Bedingungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens am
4. Juni 1992 erfüllt gewesen seien, seither keinerlei Aenderung
erfahren hätten und daher nach wie vor erfüllt seien:
  • Die Mehrheit der Mitglieder der Organisation sind Staaten oder öffentlichrechtliche Organisationen;
  • die interne Struktur der Organisation entspricht derjenigen einer zwischenstaatlichen Organisation;
  • die finanziellen Ressourcen der Organisation stammen zur Hauptsache aus öffentlichen Mitteln;
  • die Organisation nimmt Aufgaben in einem wichtigen Bereich der zwischenstaatlichen Beziehungen wahr und
  • die Schweiz hat ein besonderes Interesse daran, dass die Organisation ihren Sitz (oder einen Nebensitz) auf ihrem Hoheitsgebiet hat.
Da alle fünf Bedingungen noch immer erfüllt sind, kommt der
Bundesrat zum Schluss, dass das Abkommen mit der SITA nicht gekündigt
werden muss. Er hält weiter fest, das Eidg. Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) überwache die Einhaltung der
Bedingungen der Sitzabkommen mit internationalen Organisationen.
Sollte das EDA feststellen, dass bei einer solchen Organisation die
erwähnten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien, könne es dem
Bundesrat die Kündigung des Sitzabkommens beantragen, wie dies in den
Abkommen selber vorgesehen sei.

Kontakt:

François Bastian Tel. +41 322 71 52
Eric Hess Tel. +41 31 322 71 51

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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