Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Start-up-Firmen: Steuerliche Begünstigung auf Mitarbeiteroptionen

Bern (ots)

Die Besteuerung der Mitarbeiteroptionen von
Start-Up-Unternehmen soll neu geregelt werden. Unter Beachtung der
rechtsgleichen Behandlung aller Steuerzahler erachtet der Bundesrat
eine Lösung dieser Frage im Interesse des Wirtschaftsstandortes
Schweiz als unerlässlich. Allerdings, so schreibt er in seiner
Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrätin Barbara Polla
(LP/GE), möchte er nicht den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe
vorgreifen, die von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) mit der
Ausarbeitung Vorschläge beauftragt worden ist.
Nationalrätin Polla hatte mit ihrer Motion vom Bundesrat verlangt,
dieser solle so schnell wie möglich einen neuen Vorschlag zur
Besteuerung von Aktienoptionen unterbreiten. Damit sollte die
Niederlassung von Start-up-Unternehmen in der Schweiz begünstigt und
zugleich dem Wunsch der Kantone nach steuerlicher Gleichbehandlung
Rechnung getragen werden. Aktienoptionen, die Start-up-Unternehmen
ihren Angestellten gewährten, seien häufig ein bedeutender Teil des
Einkommens, führte Polla zur Begründung an. Damit gelinge es diesen
Unternehmen, die gewöhnlich nicht über ausreichende finanzielle
Mittel verfügten, trotzdem attraktive Gehälter an die benötigten
Spitzenfachleute zu bezahlen. Die derzeitige Besteuerung der
Aktienoptionen hemme nun aber die Entwicklung der New Economy in der
Schweiz.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die
ESTV bereits im letzten Jahr einen Vorschlag zur steuerlichen
Behandlung von Mitarbeiteroptionen neu gegründeter KMUs (Kleine und
mittlere Unternehmen) ausgearbeitet habe. Die vorgeschlagene Regelung
sollte das bereits bestehende Kreisschreiben über die Besteuerung von
Mitarbeiteroptionen ergänzen, was innert kurzer Zeit für die meisten
Fälle von Start-up-Unternehmen eine sachdienliche Lösung geboten
hätte.
An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen
Steuerkonferenz vom 14. Dezember 2000, so der Bundesrat weiter,
hätten jedoch alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen diese
schnelle Lösung abgelehnt. Als Hauptgrund sei angeführt worden, dass
eine separate Lösung für Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen
im Vergleich zu andern Mitarbeiteroptionen zu einer rechtsungleichen
Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde darum eine für alle
Mitarbeiteroptionen geltende, normative Lösung, welche nun eine von
der ESTV einberufene Arbeitsgruppe ausarbeiten soll.
Da der Bundesrat die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe abwarten
will, beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
  • 30.05.2001 – 10:40

    Permanente Beobachtung der Stempelabgaben

    Bern (ots) - Der Bundesrat wird der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates periodisch Bericht über die Entwicklungen im Bereich der Stempelabgaben erstatten und allenfalls Antrag auf Gesetzesänderungen stellen. Er hat heute ein entsprechendes Postulat der WAK entgegengenommen. Die Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien), schreibt der Bundesrat in ...

  • 23.05.2001 – 11:00

    Steuerbefreiung der SITA besteht zu Recht

    Bern (ots) - Die Société internationale de télécommunications aéronautiques (SITA) in Genf, ein Konsortium der weltweit grössten Fluggesellschaften, muss weiterhin keine Steuern bezahlen. Der Bundesrat betrachtet die Kriterien für die im Jahre 1992 erteilte Steuerbefreiung nach wie vor als erfüllt. Dies hält er in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrätin Ruth Genner (Grüne/ZH) fest. ...

  • 15.05.2001 – 13:00

    Familiensplitting: ESTV korrigiert Minderertragsschätzungen

    Bern (ots) - Das Familiensplitting verursacht höhere Steuerausfälle als bisher angenommen. Es ist eines der vom Bundesrat nicht favorisierten Modelle im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung. Zusatzberechnungen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zeigten, dass das Familiensplitting in der präsentierten Form den vorgesehenen Rahmen von 1,3 Milliarden Franken um rund 350 Millionen Franken übersteigen würde. Die ...