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EU-Zinsenbesteuerung: Expertengespräch

Bern (ots)

Informelle Erläuterungen des EU-Richtlinienentwurfs
zur Zinsenbesteuerung standen heute im Zentrum eines Treffens
zwischen Vertretern der schweizerischen Bundesverwaltung und der für
Steuerfragen zuständigen Generaldirektion bei der EU-Kommission.
Gegenstand der Gespräche in Brüssel waren ausschliesslich technische
Fragen, es wurden keine Entscheide getroffen.
Im Juni 2000 hatte sich der Ministerrat der EU in Santa
Maria de Feira (Portugal) für die Ausarbeitung einer
Richtlinie über die Zinsenbesteuerung auf der Basis eines
automatischen Meldeverfahrens zwischen den Mitgliedstaaten
ausgesprochen. Bereits damals wurde vorgesehen, mit sechs
Drittstaaten - darunter die USA, die Schweiz und Monaco -
Verhandlungen über gleichwertige Massnahmen anzustreben. Ein
konkreter Entwurf für diese Richtlinie wurde mittlerweile
vorgelegt und am 19. September zwischen Experten des Bundes
und der EU-Kommission erörtert. Im Vordergrund stand das
bessere Verständnis von steuertechnischen Aspekten.
Ein erstes technisches Gespräch zwischen der Schweiz und der EU
auf Expertenebene hatte am 11. April 2001 in Bern
stattgefunden. Am 23. Mai traf sich Bundesrat Kaspar Villiger mit
EU-Kommissar Frits Bolkestein und Staatssekretär Ljung, ebenfalls in
Bern. Villiger bekräftigte damals die Haltung der Schweiz, unter
gewissen Bedingungen zur Lösung des EU-Anliegens Hand zu bieten,
wonach eine neue EU-Zinsenbesteuerung nicht über gewisse Drittstaaten
unterlaufen werden solle. Für die Schweiz kommt ein Lösungsansatz auf
der Basis eines Steuerrückbehalts im Rahmen des bestehenden Rechts-
und Steuersystems in Frage; ein automatisches Meldeverfahren hingegen
steht weder während noch nach einer Uebergangszeit zur Diskussion.
Ein drittes technisches Gespräch soll im Oktober in Bern stattfinden.

Kontakt:

Christoph Schelling,
Eidg. Steuerverwaltung,
+41 79 356 59 56 (nachmittags)

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