Keine steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung
Bern (ots)
Das schweizerische Steuersystem soll nicht mit ausserfiskalischen Zielsetzungen belastet werden. Der Bundesrat lehnt deshalb eine Motion der SVP-Fraktion ab, welche Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, besondere fiskalische Anreize gewähren möchte. In ihrer Antwort weist die Landesregierung darauf hin, dass Lehrlingsausbildungskosten bereits heute in Abzug gebracht werden können.
Mit ihrer Motion wollte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, besondere fiskalische Anreize gewähren; damit sollte gewährleistet werden, dass auch künftig genügend gute Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden.
Der Bundesrat sieht in zusätzlichen steuerlichen Anreizen jedoch kein probates Mittel zur Schaffung von Lehrstellen. Er weist darauf hin, dass Lehrlingsausbildungskosten bereits heute in Abzug gebracht werden können - für die juristischen Personen im Rahmen des geschäftsmässig begründeten Aufwandes und für die Selbständigerwerbenden im Rahmen der geschäfts- und berufsmässig begründeten Kosten.
Ein zusätzlicher, über die anfallenden Kosten hinausgehender Abzug würde zu einer indirekten Subventionierung nach dem wenig effizienten Giesskannenprinzip führen. Zudem widerspräche eine solche steuerliche Bevorzugung ausserfiskalischer Zielsetzungen dem in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit dem Anliegen der Steuergerechtigkeit.
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