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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Startschuss für die Zulassung des elektronischen Datenverkehrs bei der MWST

Bern (ots)

Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat eine
Verordnung zur papierlosen Übermittlung und Aufbewahrung von
relevanten Daten für die Erhebung der Mehrwertsteuer erlassen. Diese
tritt am 1. März 2002 in Kraft. Damit kommt die Eidgenössische
Steuerverwaltung dem steigenden Bedürfnis der Wirtschaft nach
elektronischer Rechnungsstellung entgegen und stellt gleichzeitig
ihre ständigen Anpassungsbestrebungen im E-Bereich unter Beweis. Die
nunmehr getroffene Regelung der elektronischen Datenübermittlung für
mehrwertsteuerliche Zwecke entspricht voll und ganz dem Erfordernis
der EU-Kompatibilität.
Technologische Umwälzungen wie der Übergang zum papierlosen
Geschäftsverkehr zeitigen unweigerlich auch erhebliche Auswirkungen
auf das Steuerwesen: Insbesondere der deutliche Trend hin zur
elektronischen Rechnungsstellung hat im Zusammenhang mit der Erhebung
der Mehrwertsteuer unüberhörbar nach einer entsprechenden rechtlichen
Regelung gerufen. Diesem Regelungsbedürfnis der Wirtschaft ist die
Verwaltung durch den Erlass der Verordnung des EFD über elektronisch
übermittelte Daten und Informationen (EIDI-V), die am 1. März 2002 in
Kraft tritt, nachgekommen. Ab diesem Datum steht den
Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen, ihre MWST-Rechnungen nur
noch elektronisch zu übermitteln, womit die bisherige kostspielige
Mit- bzw. Nachsendung einer Papierrechnung zur Wahrung des Rechts
auf den Vorsteuerabzug entfällt. Die Kosteneinsparungen gegenüber
der administrativen Abwicklung in Papierform werden auf 75 Prozent
geschätzt.
EU-Kompatibilität gewährleistet
In den EU-Mitgliedstaaten werden an elektronisch übermittelte
Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke zwingend rechtliche Anforderungen
gestellt. Sofern in der Schweiz diesbezüglich nicht gleichwertige
Voraussetzungen wie in der EU gelten würden, wäre unsere
exportorientierte Wirtschaft unnötigen Risiken ausgesetzt. Um keine
Kunden im EU-Markt zu verlieren, ist es deshalb unabdingbar, dass die
Kunden im EU-Raum elektronisch übermittelte Rechnungen erhalten, die
den EU-Standards entsprechen. Dies wird durch die am 1. März 2002 in
Kraft tretende Verordnung des EFD gewährleistet.
Die Authentizität und Integrität elektronisch übermittelter
Rechnungen in den EU-Mitgliedstaaten sind - gemäss der am 17.1.2002
veröffentlichten Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 -
grundsätzlich mittels elektronischer Signatur sicherzustellen. Die
Übernahme in nationales Recht der einzelnen EU-Staaten hat bis
spätestens am 1. Januar 2004 zu erfolgen, wobei jedoch Deutschland
beispielsweise die mit einer digitalen Signatur versehene
elektronische Rechnungsübermittlung schon seit dem 1. Januar 2002
ermöglicht. Mit der Inkraftsetzung ihrer EIDI-V per 1. März 2002
schneidet die Schweiz im Bereich der Regelung der für die
Mehrwertsteuererhebung relevanten elektronischen Datenübermittlung
und Datenaufbewahrung auch im Vergleich zu den Vorreitern der
EU-Mitgliedstaaten gut ab.

Kontakt:

Marcel Niederberger,
Eidgenössische Steuerverwaltung,
Tel. +41/31/325'83'07

Karl Egger,
Eidgenössische Steuerverwaltung,
Tel. +41/31/325'84'20

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31'322'60'33
Fax +41/31'323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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