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Protokoll zur Änderung: Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit
Deutschland gutgeheissen. Darin legt er die Besonderheiten des
Protokolls dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die
Ratifikation vornehmen zu lassen.
Am 12. März 2002 wurde mit Deutschland ein Protokoll zur Änderung
des Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Mit der Änderung des
Abkommens durch das vorliegende Protokoll wird der Quellensteuersatz
im Falle von Dividenden, die an Gesellschaften (ohne
Personengesellschaften) mit einer Mindestbeteiligung von 20 Prozent
ausgeschüttet werden, von heute 5 Prozent auf Null abgesenkt. Im
Konzernverhältnis wird demnach die gleiche Entlastung gewährt, wie
sie in der Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen den EU-Staaten
vereinbart worden ist. Daneben wurde eine auf Betrugsdelikte
beschränkte Erweiterung der Auskunftsklausel sowie eine Neufassung
der Missbrauchsbestimmungen vereinbart.
Botschaft und Text des Protokolls werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

Kontakt:

Andreas Kolb
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'71'57

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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