Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Depotauszüge auch für Steuerzwecke verwenden

Bern (ots)

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Depotauszüge
auch für den steuerlichen Vermögensnachweis verwendet werden können.
Er trägt damit einer Empfehlung von Ständerat Maximilian Reimann
(SVP/AG) Rechnung.
Reimann hatte den Bundesrat gebeten, den Steuerpflichtigen bei der
Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens entgegenzukommen, indem der
Depotauszug der Banken gleichzeitig auch für den steuerlichen
Vermögensnachweis verwendet werden kann.
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.

Kontakt:

Urs Jendly
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'73 '35

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
  • 22.05.2002 – 12:12

    Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Lettland

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung, diesen zuzustimmen. Am 31. Januar 2002 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Lettland betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern ...

  • 08.05.2002 – 10:04

    Protokoll zur Änderung: Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland gutgeheissen. Darin legt er die Besonderheiten des Protokolls dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen. Am 12. März 2002 wurde mit Deutschland ein Protokoll zur Änderung des ...

  • 10.04.2002 – 09:39

    Botschaft zur Verlängerung der dringlichen

    Massnahmen bei der Umsatzabgabe verabschiedet Bern (ots) - Wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 können die Bestimmungen zur Umsatzabgabe nicht wie geplant auf den 1. Januar 2003 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Der Bundesrat hat deshalb eine Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 verabschiedet. In seiner Botschaft zum Steuerpaket 2001 vom 28. Februar 2001 schlug der ...