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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik

Bern (ots)

Das am 26. Januar 2001 unterzeichnete
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Kirgisischen
Republik ist am 5. Juni 2002 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen
finden hinsichtlich der Quellensteuern sowie der übrigen Steuern ab
1. Januar 2003 Anwendung.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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