Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Vollständige Angabe aller Leistungen im Lohnausweis (Parlamentarischer Vorstoss)

Bern (ots)

Der Trend zur Ausrichtung von Naturalleistungen und
Lohnnebenleistungen soll im neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis
besser berücksichtigt werden. Damit sind weder für den Arbeitgeber
eine steuerliche Veranlagung der Mitarbeitenden verbunden noch
Änderungen bei den Steuerstrafbestimmungen. In seiner Antwort auf
eine Interpellation von Nationalrat Paul Kurrus (FDP/BL) hält der
Bundesrat zudem fest, dass eine vollständige und gesetzeskonforme
Angabe aller Leistungen im Lohnausweis die Vorschriften des
Datenschutzes nicht verletzen.
Kurrus hatte in einer Interpellation eine Reihe von Fragen
aufgeworfen, die im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des
neuen gesamtschweizerischen Lohnausweises stehen. Unter anderem
wollte er wissen, ob der Lohnausweis mit seinen detaillierten Angaben
die Vorschriften das Datenschutzes für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verletze.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Schweizerische
Steuerkonferenz als Dachorganisation der kantonalen
Steuerverwaltungen in Zusammenarbeit mit der Eidg. Steuerverwaltung
einen neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis ausgearbeitet hat.
Auslöser hiezu seien die formelle Steuerharmonisierung, die Anwendung
der einjährigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung in allen Kantonen
ab 2003 gewesen sowie der feststellbare Trend in der Wirtschaft,
Naturalleistungen und Lohnnebenleistungen aller Art (so genannte
«fringe benefits») als Instrument der Personal- und Lohnpolitik
einzusetzen.
Die Auswirkungen einer besseren Erfassung der
Gehaltsnebenleistungen auf das Steuersubstrat lassen sich laut
Bundesrat im Voraus kaum abschätzen. Pflicht der Steuerbehörden sei
es, den neu konzipierten Lohnausweis im Interesse einer
gesetzeskonformen Besteuerung baldmöglichst einzuführen. Damit seien
für den Arbeitgeber weder eine steuerliche Veranlagung der
Mitarbeitenden verbunden noch Änderungen bei den
Steuerstrafbestimmungen. Ferner würde eine vollständige und
gesetzeskonforme Angabe aller Leistungen im Lohnausweis die
Vorschriften des Datenschutzes nicht verletzen.

Kontakt:

Erwin Aeschlimann
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'74'17

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Plus de actualités: Eidg. Steuerverwaltung ESTV
  • 26.06.2002 – 11:13

    Samnaun und Tschlin: Bund erhält Kompensation für Mehrwertsteuerausfälle

    Bern (ots) - Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin zahlen dem Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2001 Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen. Die Einigung mit der Eidg. Steuerverwaltung ist eine Folge des Ausschlusses der bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet. Künftig bezahlen ...

  • 18.06.2002 – 16:41

    Eröffnung der Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung

    Bern (ots) - Eine erste Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zur Zinsenbesteuerung hat am 18. Juni 2002 in Bern stattgefunden. Sie diente dem Austausch der gegenseitigen Standpunkte. Die Schweiz präsentierte den an bestimmte Bedingungen geknüpften Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen (Zahlstellensteuer). Damit würde Umgehungen des geplanten ...

  • 17.06.2002 – 12:09

    ESTV: Publikation eines weiteren Nachschlagewerks auf Internet

    Bern (ots) - Die Informationsstelle für Steuerfragen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht ihr Nachschlagewerk «Aktuelle Vorstösse auf Bundesebene im Steuerbereich» neu auf Internet. Ab sofort steht das Dossier der Eidg. Steuerverwaltung «Aktuelle Vorstösse auf Bundesebene im Steuerbereich» auf Internet gratis zur Verfügung. Es stellt die Entwicklung thematisch getrennt dar und beschränkt sich ...