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ESTV: Einführung des neuen Lohnausweises verschoben

Bern (ots)

10. Jul 2003 (ESTV) Der Vorstand der Schweizerischen
Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der schweizerischen 
Steuerbehörden, hat beschlossen, die Einführung des auf die 
Steuerperiode 2004 geplanten neuen Lohnausweises um ein Jahr zu 
verschieben. Die Steuerbehörden unterstreichen damit ihre Absicht, 
die Neuerung in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden so 
verträglich wie möglich zu gestalten.
Die Ausgestaltung des neuen Lohnausweises, namentlich aber auch 
dessen elektronische Verwendbarkeit, bedarf noch abschliessender 
Abklärungen. Der neue Lohnausweis dient der sachgerechten 
Deklaration der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Zunächst 
war seine Einführung auf die Steuerperiode 2004 geplant. Die 
Verschiebung der Einführung des neuen Lohnausweises, die von 
Arbeitgeberseite her gewünscht wurde, soll nunmehr eine 
abschliessende Überprüfung der Vollzugstauglichkeit ermöglichen. Sie 
hat zur Folge, dass er ab der Steuerperiode 2005 zur Verfügung steht 
und ab der Steuerperiode 2006 verbindlich ist.
Mit dem neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis bezwecken die 
Steuerbehörden weder einen Systemwechsel noch eine Änderung der 
Bescheinigungspflicht der Arbeitgeber. Er umschreibt aber die 
Bescheinigungspflicht transparenter und präziser. Damit ermöglicht 
er einerseits den Arbeitnehmenden ein effizientes und korrektes 
Ausfüllen der Steuererklärung, anderseits den Steuerbehörden eine 
rasche Veranlagung ohne zeitraubende Rückfragen beim Steuerzahler 
oder beim Arbeitgeber. Der neue Lohnausweis wird das bisherige 
Formular sowie - dies im Zuge der Steuerharmonisierung - die 
unterschiedlich ausgestalteten Lohnausweise in den Steuerformularen 
der Kantone ersetzen.
Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Erwin Widmer, Chef Kantonales Steueramt Solothurn, Werkhofstrasse 
29c, 4509 Solothurn, 032 627 87 09,  erwin.widmer@fd.so.ch
Raphaël Chassot, Administrateur, Service cantonal des contributions, 
Rue Joseph-Piller 13, 1701 Fribourg, 026 305 32 70,  chassotrap@fr.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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